Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ADVH Handels- und Dienstleistungs UG vertr. d. d. Geschäftsführer
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Störyer Straße 9, 31167 Bockenem
Handelsregister
Amtsgericht Hildesheim HRB 202798
EUID
DEP2408.HRB202798
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hildesheim
Aktenzeichen
50 IN 26/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
19.06.2024 , 11:09 Uhr
Forderungsanmeldefrist
11.10.2024
Prüfungstermin
06.11.2024
Gegenstand des Unternehmens
Haushaltsauflösungen, Geschäftsauflösungen, Postenhandel, Dienstleistungen an, in und/oder um Immobilien (z.B. Entkernungen, Beräumungen) sowie der Handel mit Gebrauchtgegenständen wie zum Beispiel Möbel, Porzellan und/oder anderer Hausrat, der Handel mit Sonderposten sowie der Handel mit Insolvenzware wie zum Beispiel Modeschmuck, Accessoires
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Verfahren über das Vermögen der ADVH Handels- und Dienstleistungs UG, vertreten durch den Geschäftsführer Björn Neff, ist am 19.06.2024 um 11:09 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Sascha Tessmann bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann die Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim sofortige Beschwerde einlegen.
Am 19.06.2024 ist über das Vermögen der ADVH Handels- und Dienstleistungs UG in Bockenem die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Sascha Tessmann bestellt worden. Das Verfahren wird später als schriftliches Verfahren durchgeführt. Der Stichtag, der dem Prüfungster…
Am 19.06.2024 ist über das Vermögen der ADVH Handels- und Dienstleistungs UG in Bockenem die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Sascha Tessmann bestellt worden. Das Verfahren wird später als schriftliches Verfahren durchgeführt. Der Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist auf den 06.11.2024 festgelegt. Die Anmeldefrist für Forderungen endet am 11.10.2024. Die Insolvenztabelle wird innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums zwischen Ablauf der Anmeldefrist und dem Stichtag zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
50 IN 26/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ADVH Handels- und Dienstleistungs UG vertr. d. d. Geschäftsführer, Störyer Straße 9, 31167 Bockenem (AG Hildesheim, HRB 202798), vertr. d.: Björn Neff, Störyer Straße 9, 31167 Bockenem, (Geschäftsführer), ist am 19.06.2024 um 11:09 Uhr die vorläufige V…
50 IN 26/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ADVH Handels- und Dienstleistungs UG vertr. d. d. Geschäftsführer, Störyer Straße 9, 31167 Bockenem (AG Hildesheim, HRB 202798), vertr. d.: Björn Neff, Störyer Straße 9, 31167 Bockenem, (Geschäftsführer), ist am 19.06.2024 um 11:09 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Sascha Tessmann, Walderseestr. 1, 30163 Hannover, Tel.: 0511-22889-0, Fax: 0511-22889-222 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 19.06.2024
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht
Hildesheim
Beschluss
50 IN 26/24
12.09.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
ADVH Handels- und Dienstleistungs UG vertr. d. d. Geschäftsführer, Störyer Straße 9, 31167 Bockenem (AG Hildesheim, HRB 202798),
vertreten durch:
Björn Neff, Störyer Straße 9, 31167 Bockenem, (Geschäftsführer),
Verfa…
Amtsgericht
Hildesheim
Beschluss
50 IN 26/24
12.09.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
ADVH Handels- und Dienstleistungs UG vertr. d. d. Geschäftsführer, Störyer Straße 9, 31167 Bockenem (AG Hildesheim, HRB 202798),
vertreten durch:
Björn Neff, Störyer Straße 9, 31167 Bockenem, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte KSB INTAX, Lüerstraße 10-12, 30175 Hannover,
wird beschlossen:
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 06.11.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (11.10.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (06.11.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Petzold
Rechtspflegerin
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
50 IN 26/24: Über das Vermögen der ADVH Handels- und Dienstleistungs UG vertr. d. d. Geschäftsführer, Störyer Straße 9, 31167 Bockenem (AG Hildesheim, HRB 202798), vertr. d.: Björn Neff, Störyer Straße 9, 31167 Bockenem, (Geschäftsführer), ist am 23.08.2024 um 09:43 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenz…
50 IN 26/24: Über das Vermögen der ADVH Handels- und Dienstleistungs UG vertr. d. d. Geschäftsführer, Störyer Straße 9, 31167 Bockenem (AG Hildesheim, HRB 202798), vertr. d.: Björn Neff, Störyer Straße 9, 31167 Bockenem, (Geschäftsführer), ist am 23.08.2024 um 09:43 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Sascha Tessmann, Walderseestr. 1, 30163 Hannover, Tel.: 0511-22889-0, Fax: 0511-22889-222.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 11.10.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hildesheim, 26.08.2024
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