Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Industrie PLANET GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Ziegeleistr. 10, 31157 Sarstedt
Handelsregister
Amtsgericht Hildesheim HRB 206180
EUID
DEP2408.HRB206180
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hildesheim
Aktenzeichen
132 IN 34/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
13.06.2024 , 11:59 Uhr
Eröffnung
01.09.2024 , 09:35 Uhr
Anzeige Masseunzulänglichkeit
03.09.2024
Forderungsanmeldefrist
04.10.2024
Gegenstand des Unternehmens
Herstellung und Handel mit Industriegütern, insbesondere Güter der Ladungssicherung, Arbeitssicherheit und Industriematerial sowie Industrieservice für Montage- und Demontagearbeiten an Industriemaschinen und Schulungen bezogen auf den Umgang mit Industriegütern
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Verfahren über das Vermögen der Industrie PLANET GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Oliver Kühn und Kay Knöppler, ist am 13.06.2024 um 11:59 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stefan Liese von der Kanzlei GÖRG Insolvenzverwaltung bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, Leistungen nur unter Beachtung des Beschlusses zu erbringen. Rechtsmittel gegen die Entscheidung können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Über das Vermögen der Industrie PLANET GmbH ist am 13.06.2024 im Antragsverfahren die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Stefan Liese zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 01.09.2024 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Rechtsanwalt Stefan Liese ist als Insolvenzverwalter tätig ge…
Über das Vermögen der Industrie PLANET GmbH ist am 13.06.2024 im Antragsverfahren die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Stefan Liese zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 01.09.2024 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Rechtsanwalt Stefan Liese ist als Insolvenzverwalter tätig geblieben. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 04.10.2024 anzumelden und Sicherungsrechte mitzuteilen. Am 03.09.2024 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
132 IN 34/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Industrie PLANET GmbH, Ziegeleistr. 10, 31157 Sarstedt (AG Hildesheim, HRB 206180), vertr. d.: 1. Oliver Kühn, Waltraute-Macke-Brüggemann-Str. 20A, 31157 Sarstedt, (Geschäftsführerin), vertr. d.: 2. Kay Knöppler, Bertha-von-Suttner-Str. 6, 31157 Sarst…
132 IN 34/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Industrie PLANET GmbH, Ziegeleistr. 10, 31157 Sarstedt (AG Hildesheim, HRB 206180), vertr. d.: 1. Oliver Kühn, Waltraute-Macke-Brüggemann-Str. 20A, 31157 Sarstedt, (Geschäftsführerin), vertr. d.: 2. Kay Knöppler, Bertha-von-Suttner-Str. 6, 31157 Sarstedt, (Geschäftsführer), ist am 13.06.2024 um 11:59 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stefan Liese, GÖRG Insolvenzverwaltung, Uhlemeyerstr. 9, 30175 Hannover, Tel.: 0511/64200-790, Fax: 0511/64200-799, E-Mail: sliese@goerg.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 13.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
132 IN 34/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Industrie PLANET GmbH, Ziegeleistr. 10, 31157 Sarstedt (AG Hildesheim, HRB 206180), vertr. d.: 1. Oliver Kühn, Waltraute-Macke-Brüggemann-Str. 20A, 31157 Sarstedt, (Geschäftsführerin), 2. Kay Knöppler, Bertha-von-Suttner-Str. 6, 31157 Sarstedt, (Geschäftsfüh…
132 IN 34/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Industrie PLANET GmbH, Ziegeleistr. 10, 31157 Sarstedt (AG Hildesheim, HRB 206180), vertr. d.: 1. Oliver Kühn, Waltraute-Macke-Brüggemann-Str. 20A, 31157 Sarstedt, (Geschäftsführerin), 2. Kay Knöppler, Bertha-von-Suttner-Str. 6, 31157 Sarstedt, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 03.09.2024 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Hildesheim, 03.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
132 IN 34/24: Über das Vermögen der Industrie PLANET GmbH, Ziegeleistr. 10, 31157 Sarstedt (AG Hildesheim, HRB 206180), vertr. d.: 1. Oliver Kühn, Waltraute-Macke-Brüggemann-Str. 20A, 31157 Sarstedt, (Geschäftsführerin), 2. Kay Knöppler, Bertha-von-Suttner-Str. 6, 31157 Sarstedt, (Geschäftsführer), ist am 01.09.2024 um…
132 IN 34/24: Über das Vermögen der Industrie PLANET GmbH, Ziegeleistr. 10, 31157 Sarstedt (AG Hildesheim, HRB 206180), vertr. d.: 1. Oliver Kühn, Waltraute-Macke-Brüggemann-Str. 20A, 31157 Sarstedt, (Geschäftsführerin), 2. Kay Knöppler, Bertha-von-Suttner-Str. 6, 31157 Sarstedt, (Geschäftsführer), ist am 01.09.2024 um 09:35 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Stefan Liese, GÖRG Insolvenzverwaltung, Uhlemeyerstr. 9, 30175 Hannover, Tel.: 0511/64200-790, Fax: 0511/64200-799, E-Mail: sliese@goerg.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 04.10.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
(Bei Durchführung des mündlichen Verfahrens mit einem verbundenen Berichts- und Prüfungstermin bitte das nachfolgende Kontrollkästchen markieren!)
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hildesheim, 02.09.2024
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