Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
AE Landschaftsbau UG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Hauptstraße 41, 56220 Kettig
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Koblenz HRB 29158
EUID
DET2210V.HRB29158
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mayen
Aktenzeichen
7 IN 45/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Dr. Daniel Schwartz
Kanzlei
White & Case Insolvenz GbR
Adresse
Emser Str. 166, 56076 Koblenz
Telefon
0211/5406800
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
04.05.2026 , 13:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist Garten- und Landschaftsbau.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Verfahren über das Vermögen der AE Landschaftsbau UG ist am 04.05.2026 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen des Antragsgegners sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Dr. Daniel Schwartz bestellt worden. Die Schuldner des Antragsgegners werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Rechtsmittel gegen die Entscheidung können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 45/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des AE Landschaftsbau UG, Hauptstr. 41, 56220 Kettig (AG Koblenz, HRB 29158), vertr. d.: Thaqi Egzona, c/o AE Landschaftsbau UG, Hauptstr. 41, 56220 Kettig, (Geschäftsführer), ist am 04.05.2026 um 13:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Antra…
7 IN 45/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des AE Landschaftsbau UG, Hauptstr. 41, 56220 Kettig (AG Koblenz, HRB 29158), vertr. d.: Thaqi Egzona, c/o AE Landschaftsbau UG, Hauptstr. 41, 56220 Kettig, (Geschäftsführer), ist am 04.05.2026 um 13:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Antragsgegners angeordnet worden. Verfügungen des Antragsgegners sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Dr. Daniel Schwartz, c/o White & Case Insolvenz GbR, Emser Str. 166, 56076 Koblenz, Tel.: 0211/5406800, Fax: 0261/899699359, E-Mail: daniel.schwartz@whitecase.com bestellt worden.
Die Schuldner des Antragsgegners werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch den Antragsgegner mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mayen, St.-Veit-Straße 38, 56727 Mayen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Mayen, 04.05.2026
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