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Der Handel mit Second-Hand-Kleidung sowie das Betreiben von Second-Hand-Läden.
Im Antragsverfahren über das Vermögen der WindPol GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, mit Sitz in Bodenheim, hat das Amtsgericht Mainz am 04.06.2026 gemäß § 270a Abs. 1 InsO vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Sachwalter ist Rechtsanwalt Hans-W. Goetsch bestellt worden. Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Das Verfahren ist im Stadium der vorläufigen Maßnahmen.
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