Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
aedes infrastructure services GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Molkereistraße 1, 26427 Esens
Handelsregister
Amtsgericht Aurich HRB 202563
Stammkapital
26.250,00 EUR
EUID
DEP3101.HRB202563
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aurich
Aktenzeichen
9 IN 102/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
11.05.2026 , 16:00 Uhr
Eröffnung des Verfahrens
01.08.2026 , 08:15 Uhr
Forderungsanmeldefrist
15.09.2026
Berichtstermin
12.10.2026 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Der Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Planungsleistungen und Bauleitungsaufgaben bei Infrastrukturprojekten, technische und administrative Beratungsleistungen für Energieversorger und Leitungsbetreiber (Verhandlung von privatrechtlichen und öffentlich rechtlichen Verträgen, Vertragsabwicklung, Dokumentation, Schadensregulierung, Beweissicherungen, Wahrnehmung der Interessen der Leitungsbetreiber bei Planungsvorhaben Dritter), darüber hinaus das Erbringen von Dienstleistungen aller Art, die mit den vorgenannten Tätigkeiten in Zusammenhang stehen.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Engineering & technische Dienstleistungen
Subbranche
Ingenieurbüros
Geschäftstätigkeit
Planungsleistungen, Bauleitung und technische Beratung für Energieversorger und Leitungsbetreiber
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der aedes infrastructure services GmbH, Esens, ist am 11.05.2026 um 16:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Tanja Kreimer, Hopsten, bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Am 20.05.2026 ist der vorläufigen Insolvenzverwalterin zusätzlich zur vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden. Rechtsmittel gegen die Entscheidung sind innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Aurich einzulegen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der aedes infrastructure services GmbH ist am 01.08.2026 um 08:15 Uhr eröffnet worden. Zuvor war am 11.05.2026 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwältin Tanja Kreimer zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Am 20.05.2026 erhielt die vorl…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der aedes infrastructure services GmbH ist am 01.08.2026 um 08:15 Uhr eröffnet worden. Zuvor war am 11.05.2026 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwältin Tanja Kreimer zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Am 20.05.2026 erhielt die vorläufige Verwalterin zusätzlich die Einzelermächtigung für bestimmte Handlungen der Masse. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 15.09.2026 anzumelden und Sicherungsrechte mitzuteilen. Eine Gläubigerversammlung zum Berichts- und Prüfungstermin ist für den 12.10.2026 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Aurich anberaumt, in der über die Bestellung der endgültigen Insolvenzverwalterin sowie weitere Verfahrensschritte entschieden wird.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 102/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der aedes infrastructure services GmbH, Molkereistraße 1, 26427 Esens (AG Aurich, HRB 202563), vertr. d.: 1. Fritz Christian Beyer, Molkereistraße 1, 26427 Esens, (Geschäftsführer), 2. Sebastian Pöter, Molkereistraße 1, 26427 Esens, (Geschäftsführer), ist…
9 IN 102/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der aedes infrastructure services GmbH, Molkereistraße 1, 26427 Esens (AG Aurich, HRB 202563), vertr. d.: 1. Fritz Christian Beyer, Molkereistraße 1, 26427 Esens, (Geschäftsführer), 2. Sebastian Pöter, Molkereistraße 1, 26427 Esens, (Geschäftsführer), ist am 11.05.2026 um 16:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Tanja Kreimer, Bunte Straße 13, 48496 Hopsten bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Aurich, 11.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 102/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der aedes infrastructure services GmbH, Molkereistraße 1, 26427 Esens (AG Aurich, HRB 202563), vertr. d.: 1. Fritz Christian Beyer, Molkereistraße 1, 26427 Esens, (Geschäftsführer), 2. Sebastian Pöter, Molkereistraße 1, 26427 Esens, (Geschäftsführer), ist…
9 IN 102/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der aedes infrastructure services GmbH, Molkereistraße 1, 26427 Esens (AG Aurich, HRB 202563), vertr. d.: 1. Fritz Christian Beyer, Molkereistraße 1, 26427 Esens, (Geschäftsführer), 2. Sebastian Pöter, Molkereistraße 1, 26427 Esens, (Geschäftsführer), ist der vorläufigen Insolvenzverwalterin zusätzlich zu der am 11.05.2026 um 16:00 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Aurich, 20.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 102/26 : Über das Vermögen der aedes infrastructure services GmbH, Molkereistraße 1, 26427 Esens (AG Aurich, HRB 202563), vertr. d.: 1. Fritz Christian Beyer, Molkereistraße 1, 26427 Esens, (Geschäftsführer), 2. Sebastian Pöter, Molkereistraße 1, 26427 Esens, (Geschäftsführer), ist am 01.08.2026 um 08:15 Uhr das I…
9 IN 102/26 : Über das Vermögen der aedes infrastructure services GmbH, Molkereistraße 1, 26427 Esens (AG Aurich, HRB 202563), vertr. d.: 1. Fritz Christian Beyer, Molkereistraße 1, 26427 Esens, (Geschäftsführer), 2. Sebastian Pöter, Molkereistraße 1, 26427 Esens, (Geschäftsführer), ist am 01.08.2026 um 08:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Tanja Kreimer, Bunte Straße 13, 48496 Hopsten.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 15.09.2026 anzumelden;
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Montag, 12.10.2026, 10:00 Uhr, Saal 115, Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Insolvenzverwalterin und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist ( 15.09.2026 ) und dem Berichts- und Prüfungstermin ( Montag, 12.10.2026, 10:00 Uhr, Saal 115, Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich ), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Aurich, 03.08.2026
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