Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Aemy GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Am Lindenbaum 24, 60433 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 114160
EUID
DEM1201.HRB114160
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 405/21 A-14-1
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Stephan Schlegel
Termine & Fristen
Forderungsprüfung
20.10.2025
Stichtag Gläubigerversammlung
26.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Vertrieb von IT-Produkten und Mobilfunkverträgen, die Durchführung von Kurierdiensten sowie Fahrdienstleistungen und Personenbeförderung. Insbesondere Kranken- und Behindertentransport jeglicher Art, und die Vermietung von PKW.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren der Aemy GmbH (810 IN 405/21 A-14-1) ist die Prüfung nachträglich angemeldeter, nicht nachrangiger Insolvenzforderungen bis zum 20.10.2025 angeordnet. Der Insolvenzverwalter Dr. Stephan Schlegel ist bestellt. Die Vergütung des Insolvenzverwalters wurde im Rahmen eines Beschlusses vom 08.12.2025 festgesetzt, wobei die Masse EUR 15.298,26 beträgt. Ein weiterer Beschluss vom 26.01.2026 legt den Stichtag für die besondere Gläubigerversammlung fest und regelt die Bedingungen für eine mögliche Verfahrenseinstellung mangels Masse. Im Rahmen der Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von 286.480,19 € zur Verteilung angemeldet, wobei ein Betrag von 13.462,83 € zur Verteilung steht, nach Abzug der Gerichtskosten und der Vergütung des Insolvenzverwalters.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 405/21 A-14-1: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Aemy GmbH, Bolongarostraße 45, 65934 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 114160), vertr. d.: 1. Najib Hadi El Outmani, Eschersheimer Landstraße 394, 60433 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), 2. Youssef El Hadouchi, Berliner Straße 47, 6111…
810 IN 405/21 A-14-1: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Aemy GmbH, Bolongarostraße 45, 65934 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 114160), vertr. d.: 1. Najib Hadi El Outmani, Eschersheimer Landstraße 394, 60433 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), 2. Youssef El Hadouchi, Berliner Straße 47, 61118 Bad Vilbel, (Geschäftsführer), werden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Umsatzsteuer EUR XXX
Summe EUR XXX
Gründe:
Aus der maßgeblichen Masse von EUR 15.298,26 errechnet sich zunächst die Regelvergütung von EUR XXX, die insbesondere aufgrund der Seitens des Insolvenzverwalters im Bereich Informationsbeschaffung und Organhaftung geleisteten Mehrarbeit sowie dem allgemein festzustellenden Schwierigkeitsgrad und Umfang des Gesamtverfahrens eine Erhöhung der Regelvergütung um 45% auf die dann ausreichend und angemessene Gesamtvergütung von netto EUR XXX rechtfertigt.
Antragsgemäß sind Auslagenpauschale sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festzusetzen gewesen, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 08.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 405/21 A-14-1: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Aemy GmbH, Bolongarostraße 45, 65934 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 114160), vertr. d.: 1. Najib Hadi El Outmani, Eschersheimer Landstraße 394, 60433 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), 2. Youssef El Hadouchi, Berliner Straße 47, 6111…
810 IN 405/21 A-14-1: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Aemy GmbH, Bolongarostraße 45, 65934 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 114160), vertr. d.: 1. Najib Hadi El Outmani, Eschersheimer Landstraße 394, 60433 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), 2. Youssef El Hadouchi, Berliner Straße 47, 61118 Bad Vilbel, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 26.01.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 5.000,00 EUR geleistet wird.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 08.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren (810 IN 405/21 A-14-1) über das Vermögen der Aemy GmbH soll die Schlussverteilung stattfinden. Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Frankfurt am Main, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 286.480,19 €. Zur Verteilung …
In dem Insolvenzverfahren (810 IN 405/21 A-14-1) über das Vermögen der Aemy GmbH soll die Schlussverteilung stattfinden. Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Frankfurt am Main, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 286.480,19 €. Zur Verteilung steht ein Betrag von 13.462,83 € €. Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters Dr. Stephan Schlegel.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 15.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 405/21 A-14-1 In dem Insolvenzverfahren Aemy GmbH, Bolongarostraße 45, 65934 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 114160),
vertreten durch:
1. Najib Hadi El Outmani, Eschersheimer Landstraße 394, 60433 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
2. Youssef El Hadouchi, Berliner Straße 47, 61118 Bad Vilbel, (Ge…
810 IN 405/21 A-14-1 In dem Insolvenzverfahren Aemy GmbH, Bolongarostraße 45, 65934 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 114160),
vertreten durch:
1. Najib Hadi El Outmani, Eschersheimer Landstraße 394, 60433 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
2. Youssef El Hadouchi, Berliner Straße 47, 61118 Bad Vilbel, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 06.10.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 20.10.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 04.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 405/21 A-14-1 In dem Insolvenzverfahren Aemy GmbH, Bolongarostraße 45, 65934 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 114160),
vertreten durch:
1. Najib Hadi El Outmani, Eschersheimer Landstraße 394, 60433 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
2. Youssef El Hadouchi, Berliner Straße 47, 61118 Bad Vilbel, (Ge…
810 IN 405/21 A-14-1 In dem Insolvenzverfahren Aemy GmbH, Bolongarostraße 45, 65934 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 114160),
vertreten durch:
1. Najib Hadi El Outmani, Eschersheimer Landstraße 394, 60433 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
2. Youssef El Hadouchi, Berliner Straße 47, 61118 Bad Vilbel, (Geschäftsführer), werden für den vorläufige(n) Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung: EUR XXX
Auslagenpauschale: EUR XXX
Umsatzsteuer: EUR XXX
Summe: EUR XXX
Gründe:
Aufgrund der geringen Masse des Verfahrens sind zugunsten des vorläufigen Insolvenzverwalters unter Anwendung der BGH-Beschlüsse vom 13.07.2006 (IX ZB 104/05) sowie vom 04.02.10, (IX ZB 129/08) gem. § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 2 Abs. 2 InsO 1antragsgemäß die Mindestvergütung in Höhe von EUR 1.750,00 sowie Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, den 04.11.2025
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