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Insolvenzprofil
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Die Erbringung von Pflege- und haushaltsnahen Dienstleistungen sowie alle in diesen Bereichen anfallenden Tätigkeiten.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Aeria GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Worms hat in den Beschlüssen vom 18.01.2024 und 15.02.2024 Termine zur besonderen Gläubigerversammlung angeordnet. Der ursprünglich für den 08.02.2024 bestimmte Termin ist von Amts wegen aufgehoben worden. Ein neuer Termin zur besonderen Gläubigerversammlung ist auf den 14.03.2024 bestimmt worden. Für diese Versammlung wird das schriftliche Verfahren angeordnet. Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters gemäß § 160 InsO. Konkret geht es um die Zustimmung zur Führung eines Rechtsstreits gegen Frau Ursula Jentsch über einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 130.000 Euro. Die zugrundeliegenden Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus. Gemäß dem Hinweis gelten Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen auch dann als erteilt, wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
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