Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Ärztezentrum Dr. Schuppert MVZ GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Friedrich-Ebert-Allee 63, 53113 Bonn
Handelsregister
Amtsgericht Bonn HRB 26736
EUID
DER3201.HRB26736
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
95 IN 14/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Dr. Mark Boddenberg
Adresse
Spichernstr. 75, 50672 Köln
Telefon
0221/9758530
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
13.07.2024
Prüfungstermin
28.08.2024
Gegenstand des Unternehmens
der Betrieb eines oder mehrerer medizinischer Versorgungszentren (MVZ) im Sinne von § 95 Sozialgesetzbuch V (SGB V) und oder ähnlichen Einrichtungen zur primären ambulanten medizinischen Versorgung der Bevölkerung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ärztezentrum Dr. Schuppert MVZ GmbH ist am 01.06.2024 um 12:29 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 28.03.2024 von der Schuldnerin gestellt worden. Vorläufige Maßnahmen sind bereits am 04.04.2024 angeordnet worden, wobei Dr. Mark Boddenberg zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Am 05.06.2024 ist die Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingegangen. Dr. Mark Boddenberg ist zum Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 13.07.2024. Der Prüfungstermin, der zugleich der Termin der ersten Gläubigerversammlung ist, findet am 28.08.2024 statt. Die Einsicht der Forderungstabelle ist ab dem 29.07.2024 möglich.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 95 IN 14/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 26736 eingetragenen Ärztezentrum Dr. Schuppert MVZ GmbH, Friedrich-Ebert-Allee 63, 53113 Bonn, frühere Anschrift: Friedrich-Ebert-Allee 63,, 53113 Bonn,, gesetzlich ve…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 95 IN 14/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 26736 eingetragenen Ärztezentrum Dr. Schuppert MVZ GmbH, Friedrich-Ebert-Allee 63, 53113 Bonn, frühere Anschrift: Friedrich-Ebert-Allee 63,, 53113 Bonn,, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Weiguo Xu, Finkenstraße 22,, 53858 Köln
ist am 04.04.2024, um 10:38 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Mark Boddenberg, Spichernstr. 75, 50672 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
95 IN 14/24
Amtsgericht Bonn, 04.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 95 IN 14/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 26736 eingetragenen Ärztezentrum Dr. Schuppert MVZ GmbH, Friedrich-Ebert-Allee 63, 53113 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Weiguo Xu, Finkenstraße 2…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 95 IN 14/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 26736 eingetragenen Ärztezentrum Dr. Schuppert MVZ GmbH, Friedrich-Ebert-Allee 63, 53113 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Weiguo Xu, Finkenstraße 22,, 50858 Köln
ist am 05.06.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
95 IN 14/24
Amtsgericht Bonn, 05.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 95 IN 14/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 26736 eingetragenen Ärztezentrum Dr. Schuppert MVZ GmbH, Friedrich-Ebert-Allee 63, 53113 Bonn, frühere Anschrift: Friedrich-Ebert-Allee 63,, 53113 Bonn,, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer He…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 95 IN 14/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 26736 eingetragenen Ärztezentrum Dr. Schuppert MVZ GmbH, Friedrich-Ebert-Allee 63, 53113 Bonn, frühere Anschrift: Friedrich-Ebert-Allee 63,, 53113 Bonn,, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Weiguo Xu, Finkenstraße 22,, 50858 Köln
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.06.2024, um 12:29 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 28.03.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Dr. Mark Boddenberg, Spichernstr. 75, 50672 Köln, Telefon: 0221/9758530, Fax: 0221/97585310.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.07.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 28.08.2024.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 29.07.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 2.28 (Wilhelmbau) niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
95 IN 14/24
Amtsgericht Bonn, 01.06.2024
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