Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
die Durchführung von plastischer und kosmetischer Chirurgie, die Durchführung von Schulungen und Unternehmensberatung im Bereich der Schönheitsmedizin
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Aesthetic Quartier Frankfurt GmbH ist am 07.05.2024 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung durch das Amtsgericht Frankfurt am Main eingeleitet worden. Rechtsanwältin Christine Tryfon ist zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Am 01.07.2024 ist das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Verfügungsbefugnis der Schuldnerin ist für die Dauer des Verfahrens untersagt und auf die Insolvenzverwalterin übertragen worden. Das Verfahren 810 IN 644/24 A ist mit diesem Verfahren verbunden, wobei 810 IN 506/24 A führt. Die Gläubiger sind aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 15.08.2024 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Für den 26.09.2024 ist eine Gläubigerversammlung anberaumt, die unter anderem der Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, der Wahl eines Gläubigerausschusses, der Entscheidung über die Fortführung des Unternehmens sowie der Prüfung der angemeldeten Forderungen dient.
Originalbekanntmachung · Laufendes Insolvenzverfahren
Originalbekanntmachung
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