Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Offenbacher Wach- und Schließgesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Eschstraße 1, 63069 Offenbach am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 117564
EUID
DEM1201.HRB117564
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
810 IN 1089/21 O-5-6
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Forderungsprüfung
23.06.2025
Widerspruchsfrist
07.07.2025
Einspruchsfrist
08.12.2025
Gegenstand des Unternehmens
Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen jeglicher Art
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Offenbacher Wach- und Schließgesellschaft mbH, zuletzt CargoCity Süd Geb. 532, 60549 Frankfurt am Main, ist die Verwertung der Masse beendet. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist erteilt. Es sind Forderungen in Höhe von 2.311.146,38 € zur Insolvenztabelle festgestellt worden. Ein Massebestand von 94.470,23 € ist vorhanden. Gläubiger können bis zum 08.12.2025 schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung beim Insolvenzgericht Frankfurt am Main erheben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Frankfurt am Main 13.05.2024
- Insolvenzgericht -
810 IN 1089/21 O-5-6
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
Offenbacher Wach- und Schließgesellschaft mbH
zuletzt:
CargoCity Süd Geb. 532, 60549 Frankfurt am Mai
(AG Frankfurt am Main, HRB 117564)
werden für die vorläufige Insolvenzverwalterin festgeset…
Amtsgericht Frankfurt am Main 13.05.2024
- Insolvenzgericht -
810 IN 1089/21 O-5-6
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
Offenbacher Wach- und Schließgesellschaft mbH
zuletzt:
CargoCity Süd Geb. 532, 60549 Frankfurt am Mai
(AG Frankfurt am Main, HRB 117564)
werden für die vorläufige Insolvenzverwalterin festgesetzt:
Vergütung: EUR x
Auslagenpauschale: EUR x
Umsatzsteuer: EUR x
Summe: EUR x
Gründe:
Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR 51.323,40 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR x. Aus diesem Betrag steht der vorläufigen Insolvenzverwalterin allerdings nur ein Bruchteil zu, der regelmäßig ¼ beträgt und in diesem Verfahren als angemessen und ausreichend anzusehen ist.Antragsgemäß erhält die vorläufige Insolvenzverwalterin die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt; § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 11, 2, 7 und 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1089/21 O-5-6 - In dem Insolvenzverfahren Offenbacher Wach- und Schließgesellschaft mbH, zuletzt: CargoCity Süd Geb. 532, 60549 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 117564) wird die Prüfung der bis zum 23.06.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahre…
810 IN 1089/21 O-5-6 - In dem Insolvenzverfahren Offenbacher Wach- und Schließgesellschaft mbH, zuletzt: CargoCity Süd Geb. 532, 60549 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 117564) wird die Prüfung der bis zum 23.06.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 07.07.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 30.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Offenbacher Wach- und Schließgesellschaft mbH, CargoCity Süd Geb. 532, 60549 Frankfurt am Main, soll die Schlussverteilung vorgenommen werden. Es sind Forderungen in Höhe von € 2.311.146,38 zur Insolvenztabelle festgestellt worden. Es ist ein Massebestand in Höhe von € 94…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Offenbacher Wach- und Schließgesellschaft mbH, CargoCity Süd Geb. 532, 60549 Frankfurt am Main, soll die Schlussverteilung vorgenommen werden. Es sind Forderungen in Höhe von € 2.311.146,38 zur Insolvenztabelle festgestellt worden. Es ist ein Massebestand in Höhe von € 94.470,23 vorhanden. Davon abzusetzen sind noch die Gerichtskosten, die Auslagen der Insolvenzverwalterin sowie ihre Vergütung sowie weitere Masseverbindlichkeiten.
Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen ist in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main - Insolvenzgericht - zur Einsicht aller Beteiligten gemäß § 188 Satz 2 InsO niedergelegt. Auf die Fristen gemäß §§ 189, 194 InsO wird verwiesen.
Frankfurt am Main, 24.10.2025 Amtsgericht Frankfurt am Main - Insolvenzgericht
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Frankfurt am Main 13.10.2025 - Insolvenzgericht - 810 IN 1089/21 O-5-6
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
Offenbacher Wach- und Schließgesellschaft mbH zuletzt: CargoCity Süd Geb. 532 60549 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 117564),
werden für die Insolvenzverwalterin festgesetzt:
Vergüt…
Amtsgericht Frankfurt am Main 13.10.2025 - Insolvenzgericht - 810 IN 1089/21 O-5-6
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
Offenbacher Wach- und Schließgesellschaft mbH zuletzt: CargoCity Süd Geb. 532 60549 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 117564),
werden für die Insolvenzverwalterin festgesetzt:
Vergütung EUR X
Auslagen EUR X
Zustellungsauslagen EUR X
Umsatzsteuer EUR X
Summe EUR X
Gründe:
Aus der maßgeblichen Masse von EUR 145.960,13 errechnet sich zunächst die Regelvergütung von EUR X, die insbesondere aufgrund der Seitens der Insolvenzverwalterin im Bereich der Ermittlung und Durchsetzung der Anfechtungsansprüche und der umfangreichen Geltendmachung von Haftungsansprüchen geleisteten Mehrarbeit sowie dem allgemein festzustellenden Schwierigkeitsgrad und Umfang des Gesamtverfahrens eine Erhöhung der Regelvergütung um 40% auf die dann ausreichend und angemessene Gesamtvergütung von netto EUR X rechtfertigt. Antragsgemäß sind Auslagenpauschale und Zustellungsauslagen sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festzusetzen gewesen, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde-bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1089/21 O-5-6 In dem Insolvenzverfahren Offenbacher Wach- und Schließgesellschaft mbH, zuletzt: CargoCity Süd Geb. 532, 60549 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 117564) wurde der Insolvenzverwalterin für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist…
810 IN 1089/21 O-5-6 In dem Insolvenzverfahren Offenbacher Wach- und Schließgesellschaft mbH, zuletzt: CargoCity Süd Geb. 532, 60549 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 117564) wurde der Insolvenzverwalterin für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Von den Gläubigern können bis zum 08.12.2025 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden.
Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 13.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Offenbacher Wach- und Schließgesellschaft mbH, CargoCity Süd Geb. 532,
60549 Frankfurt am Main, soll die Schlussverteilung vorgenommen werden. Es sind Forderungen in Höhe von € 2.105.463,05 zur Insolvenztabelle festgestellt worden. Es ist ein Massebestand in Höhe von € 94…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Offenbacher Wach- und Schließgesellschaft mbH, CargoCity Süd Geb. 532,
60549 Frankfurt am Main, soll die Schlussverteilung vorgenommen werden. Es sind Forderungen in Höhe von € 2.105.463,05 zur Insolvenztabelle festgestellt worden. Es ist ein Massebestand in Höhe von € 94.470,23 vorhanden. Davon abzusetzen sind noch die Gerichtskosten, die Auslagen der Insolvenzverwalterin sowie ihre Vergütung sowie weitere Masseverbindlichkeiten.
Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen ist in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main - Insolvenzgericht - zur Einsicht aller Beteiligten gemäß § 188 Satz 2 InsO niedergelegt. Auf die Fristen gemäß §§ 189, 194 InsO wird verwiesen.
Frankfurt am Main, den 13.10.2025 Amtsgericht Frankfurt am Main - Insolvenzgericht
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