Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
AF Personalpartner GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Bahnhofstraße 27, 29699 Bomlitz
Handelsregister
Amtsgericht Walsrode HRB 492
EUID
DEP2716.HRB492
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Walsrode
Aktenzeichen
11 IN 86/18
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Ulrich Hotze
Adresse
Rheinbabenallee 44, 10707 Berlin
Termine & Fristen
Einwendungfrist Ende
04.07.2024
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist: Die Aus- und Weiterbildung für technische Berufe ausschließlich am und für den Standort "Industriepark Walsrode". Die Gesellschaft kann ferner alle sonstigen Geschäfte betreiben, die der Erreichung und Förderung des Unternehmensgegenstandes dienlich sind.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AF Personalpartner GmbH ist anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat bei dem Amtsgericht Walsrode die Festsetzung seiner Vergütung beantragt. Die Beteiligten können den vollständigen Vergütungsantrag in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehen. Gegen den Vergütungsantrag können Einwendungen binnen drei Wochen ab der öffentlichen Bekanntmachung im Internet schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle geltend gemacht werden. Das Amtsgericht Walsrode hat die Bekanntmachung am 13.06.2024 veranlasst.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 86/18: In dem Insolvenzverfahren AF Personalpartner GmbH, Bahnhofstraße 27, 29699 Bomlitz (AG Walsrode, HRB 492), vertr. d.: Ulrich Hotze, Rheinbabenallee 44, 10707 Berlin, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters beantragt.
Der vollständige V…
11 IN 86/18: In dem Insolvenzverfahren AF Personalpartner GmbH, Bahnhofstraße 27, 29699 Bomlitz (AG Walsrode, HRB 492), vertr. d.: Ulrich Hotze, Rheinbabenallee 44, 10707 Berlin, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters beantragt.
Der vollständige Vergütungsantrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Einwendungen gegen den Vergütungsantrag können binnen 3 Wochen ab dieser öffentlichen Bekanntmachung im Internet schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle geltend gemacht werden.
Amtsgericht Walsrode, 13.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 86/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AF Personalpartner GmbH, Bahnhofstraße 27, 29699 Bomlitz (AG Walsrode, HRB 492), vertr. d.: Ulrich Hotze, Rheinbabenallee 44, 10707 Berlin, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgericht…
11 IN 86/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AF Personalpartner GmbH, Bahnhofstraße 27, 29699 Bomlitz (AG Walsrode, HRB 492), vertr. d.: Ulrich Hotze, Rheinbabenallee 44, 10707 Berlin, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.
Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 05.12.2018 angeordnet. Die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters wird nach § 63 Abs. 3 S. 1 InsO besonders vergütet. Dabei soll gem. § 63 Abs. 3 S. 2 InsO die Vergütung in der Regel 25 % der Vergütung des Insolvenzverwalters bezogen auf das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens erstreckt, nicht überschreiten. Zur Bemessung der Höhe dieser Vergütung sind nach § 11 Abs. 3 InsVV Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen. Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Teilungsmasse in Höhe von 346.554,99 EUR ausgegangen.
Eine Erhöhung um insgesamt 59,77 % auf die Vergütung für einen Insolvenzverwalter ist aufgrund der umfangreichen Aufwendungen im Rahmen der Betriebsfortführung, der Arbeitnehmerangelegenheiten sowie der schleppenden Mitarbeit der Schuldnerin angemessen.
Weitere beantragte Zuschläge konnten nicht festgesetzt werden.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 8 Abs. 3 InsVV.
Hinzu kommt die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % gemäß § 10 InsVV i.V.m. § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Walsrode, 23.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 86/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AF Personalpartner GmbH, Bahnhofstraße 27, 29699 Bomlitz (AG Walsrode, HRB 492), vertr. d.: Ulrich Hotze, Rheinbabenallee 44, 10707 Berlin, (Geschäftsführer), wird gemäß § 177 Abs. 1 S. 2 InsO zur Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter For…
11 IN 86/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AF Personalpartner GmbH, Bahnhofstraße 27, 29699 Bomlitz (AG Walsrode, HRB 492), vertr. d.: Ulrich Hotze, Rheinbabenallee 44, 10707 Berlin, (Geschäftsführer), wird gemäß § 177 Abs. 1 S. 2 InsO zur Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen bzw. Forderungsattribute gem. § 302 Nr. 1 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 03.12.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen eine zu prüfende Forderung schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Der vollständige Beschluss, die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sowie eventuell eingehende Widersprüche sind in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Walsrode, 29.10.2024
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