Gegenstand des Unternehmens ist a) die Erbringung von Dienstleistungen für Unternehmer der Finanzindustrie in der Form von Vertriebs-, Software- und Unternehmensberatung; b) die Entwicklung, Vermarktung, sowie der Vertrieb von analytischen Informationssystemen, kryptographischen Informationssystemen, webbasierten Applikationen; c) die Erbringung von Dienstleistungen in Form von Planung und Entwicklung von Konzeptlösung und Software im Bereich analytischen Informationssystemen und kryptographischen Informationssystemen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Afairi AG ist am 25.09.2025 mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen begonnen worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jürgen Erbe bestellt worden. Am 27.01.2026 ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen worden. Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung sind am selben Tag aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 171/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen Afairi AG, Trippstadter Straße 110, 67663 Kaiserslautern (AG Kaiserslautern, HRB 33569), vertr. d.: Awar Satar, Von-Plankh-Straße 44, 84186 Vilsheim, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 27.01.2026 mangels Masse abgew…
1 IN 171/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen Afairi AG, Trippstadter Straße 110, 67663 Kaiserslautern (AG Kaiserslautern, HRB 33569), vertr. d.: Awar Satar, Von-Plankh-Straße 44, 84186 Vilsheim, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 27.01.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 25.09.2025 sind am 27.01.2026 aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht -Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern, Elektronisches Gerichts-und Verwaltungspostfach:safe-sp1-1436791051877-015871088 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Kaiserslautern eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Kaiserslautern an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 27.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 171/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen Afairi AG, Trippstadter Straße 110, 67663 Kaiserslautern (AG Kaiserslautern, HRB 33569), vertr. d.: Awar Satar, Von-Plankh-Straße 44, 84186 Vilsheim, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 25.…
1 IN 171/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen Afairi AG, Trippstadter Straße 110, 67663 Kaiserslautern (AG Kaiserslautern, HRB 33569), vertr. d.: Awar Satar, Von-Plankh-Straße 44, 84186 Vilsheim, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 25.09.2025 am 27.01.2026 nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 27.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 171/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Afairi AG, Trippstadter Straße 110, 67663 Kaiserslautern (AG Kaiserslautern, HRB 33569), vertr. d.: Awar Satar, Von-Plankh-Straße 44, 84186 Vilsheim, (Geschäftsführer), ist am 25.09.2025 um 12:23 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antrags…
1 IN 171/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Afairi AG, Trippstadter Straße 110, 67663 Kaiserslautern (AG Kaiserslautern, HRB 33569), vertr. d.: Awar Satar, Von-Plankh-Straße 44, 84186 Vilsheim, (Geschäftsführer), ist am 25.09.2025 um 12:23 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jürgen Erbe, Kanzlei Schultze & Braun, Sophienstraße 17, 68165 Mannheim, Tel.: 0621/480264-0, Fax: 0621/480264-10 bestellt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Kaiserslautern eingesehen werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 25.09.2025
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