Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Afantim GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Karlstraße 20, 40210 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Neuss HRB 18715
EUID
DER1102.HRB18715
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
503 IN 169/18
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Huiyu Bian
Adresse
Bismarckstraße 53, 40210 Düsseldorf
Termine & Fristen
Schlusstermin
23.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Import und Export bzw. Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Kinder- und Babyartikeln, Bio-Produkten und Elektronikprodukten, Handel mit Medizinprodukten, Hotel- und Gastronomiegeschäft, Interkulturelle Kommunikation und Reiseveranstaltung
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Afantim GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 18715, wird durch die Insolvenzverwalterin Frau Huiyu Bian geführt. Das Amtsgericht Düsseldorf hat die Zustimmung zur Schlussverteilung angeordnet und den Schlusstermin im schriftlichen Verfahren gemäß §§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO festgesetzt. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, bis zum 23.04.2026 Stellung zu den Unterlagen wie Schlussrechnung, Vergütungsantrag und Schlussverzeichnis zu nehmen. Laut dem Schlussverzeichnis beträgt die Summe der Forderungen der Insolvenzgläubiger 62.142,40 EUR. Für die Schlussverteilung steht ein Betrag von ca. 14.000,00 EUR zur Verfügung, wovon noch Vergütung und Gerichtskosten abgezogen werden müssen. Das Amtsgericht Düsseldorf hat zudem die Vergütung und die Auslagen der Insolvenzverwalterin festgesetzt. Dabei wurde eine Erhöhung des Regelsatzes um 100 % aufgrund des Umfangs und der Schwierigkeit der Geschäftsführung als gerechtfertigt angesehen. Gegen die Festsetzung der Vergütung steht den Beteiligten ein Rechtsbehelf zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 169/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 18715 eingetragenen Afantim GmbH, Karlstr. 20, 40210 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Huiyu Bian, Bismarckstraße 53, 40210 Düsseldorf
w…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 169/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 18715 eingetragenen Afantim GmbH, Karlstr. 20, 40210 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Huiyu Bian, Bismarckstraße 53, 40210 Düsseldorf
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 23.04.2026 im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
Schlussrechnung und Vergütungsantrag der Insolvenzverwalterin sowie Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen; Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung und der Vergütungsantrag der Insolvenzverwalterin liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 aus.
503 IN 169/18
Amtsgericht Düsseldorf, 19.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 169/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 18715 eingetragenen Afantim GmbH, Karlstr. 20, 40210 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Huiyu Bian, Bismarckstraße 53, 40210 Düsseldorf
e…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 169/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 18715 eingetragenen Afantim GmbH, Karlstr. 20, 40210 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Huiyu Bian, Bismarckstraße 53, 40210 Düsseldorf
erfolgt die Schlussverteilung nach dem Schlusstermin durch die Insolvenzverwalterin.
Laut Schlussverzeichnis beträgt die Summe der Forderungen der Insolvenzgläubiger 62.142,40 EUR.
Für die Schlussverteilung steht ein Betrag von ca. ca. ca. 14.000,00 EUR zur Verfügung. Hiervon sind in Abzug zu bringen die Vergütung des Verwalters und etwaige Gerichtskosten.
Die Gläubiger bestrittener und absonderungsberechtigter Forderungen sowie Massegläubiger werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
503 IN 169/18
Amtsgericht Düsseldorf, 19.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 169/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der/des Afantim GmbH, Karlstr. 20, 40210 Düsseldorf
werden die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Endbetrag
Gründe:
Der Insolvenzverwalter hat Anspruch auf Vergütung für seine Geschäfts…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 169/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der/des Afantim GmbH, Karlstr. 20, 40210 Düsseldorf
werden die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Endbetrag
Gründe:
Der Insolvenzverwalter hat Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO).
Die Vergütung des Verwalters beträgt in der Regel 15 % der Insolvenzmasse.
Sie soll mindestens 1.000,00 EUR betragen.
Die Mindestvergütung kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 13 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Nach der Schlussrechnung d. Insolvenzverwalt. beträgt die Masse .....
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach 3.....(§ 2 Abs. 1 InsVV). Demgegenüber beläuft sich die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV.......
Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes um 100 % gerechtfertigt.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag verwiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt auszugsweise § 9 Abs.1, S.1, 2.Hbs. InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 eingesehen werden.
503 IN 169/18
Amtsgericht Düsseldorf, 04.05.2026
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