Berichts- und PrüfungsterminSachsen-AnhaltHRB 33845
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
AFI Dienstleistungen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Albrechtstraße 6, 06366 Köthen (Anhalt)
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 33845
EUID
DEW1215.HRB33845
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
904 IN 743/23 - 1 -
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Stichtag für Prüfung nach Anmeldefrist
16.09.2025
Gegenstand des Unternehmens
Einbau von genormten Baufertigteilen, Trockenbau, Abbrucharbeiten, Kabelverlegung im Hochbau (ohne Anschlussarbeiten), Handel mit Bauelementen und Baustoffen aller Art, sowie deren Import- und Export, Projektplanung und Management, Consulting, Vermittlung von Aufträgen im Bereich Bau sowie alle Dienstleistungen die dem Geschäftszweck dienlich sind, An- und Verkauf von eigenen Grundstücken und Gebäuden.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AFI Dienstleistungen GmbH ist eröffnet. Das zuständige Gericht hat die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen angeordnet. Als Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wurde der 16.09.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die verspätet angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AFI Dienstleistungen GmbH ist eröffnet. Ursprünglich war in früheren Beschlüssen fälschlicherweise die SAS Immobau GmbH als Schuldner genannt worden, was durch Berichtigungsbeschlüsse vom 08.07.2024 und 09.08.2024 korrigiert wurde. Derzeitige Schuldnerin ist die AFI Dienstle…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AFI Dienstleistungen GmbH ist eröffnet. Ursprünglich war in früheren Beschlüssen fälschlicherweise die SAS Immobau GmbH als Schuldner genannt worden, was durch Berichtigungsbeschlüsse vom 08.07.2024 und 09.08.2024 korrigiert wurde. Derzeitige Schuldnerin ist die AFI Dienstleistungen GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Neculai-Vasilica Avran. Das Amtsgericht Hannover hat angeordnet, dass die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen erfolgt. Als Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wurde der 16.09.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die verspätet angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle wird eine Woche vor dem Stichtag zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
904 IN 743/23 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AFI Dienstleistungen GmbH, Albrechtstr. 6, 06366 Köthen (Anhalt) (AG Stendal, HRB 33845), vertr. d.: Neculai-Vasilica Avran, Am Südkamp 5, 49751 Sögel, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten For…
904 IN 743/23 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AFI Dienstleistungen GmbH, Albrechtstr. 6, 06366 Köthen (Anhalt) (AG Stendal, HRB 33845), vertr. d.: Neculai-Vasilica Avran, Am Südkamp 5, 49751 Sögel, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 16.09.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 21.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
904 IN 743/23 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SAS Immobau GmbH, Hans-Böckler-Straße 32, 30851 Langenhagen (AG Stendal, HRB 33845), vertr. d.: Fanel-Ionut Apostul, Klein-Buchholzer Kirchweg 1, 30659 Hannover, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 08.07.2024 berichtigt worden.
Statt SAS Immobau …
904 IN 743/23 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SAS Immobau GmbH, Hans-Böckler-Straße 32, 30851 Langenhagen (AG Stendal, HRB 33845), vertr. d.: Fanel-Ionut Apostul, Klein-Buchholzer Kirchweg 1, 30659 Hannover, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 08.07.2024 berichtigt worden.
Statt SAS Immobau GmbH, Hans-Böckler-Straße 32, 30851 Langenhagen (AG Hannover, HRB 219933), vertreten durch: Fanel-Ionut Apostul, Klein-Buchholzer Kirchweg 1, 30659 Hannover, (Geschäftsführer) muss es richtig heißen: AFI Dienstleistungen GmbH, Albrechtstraße 6, 06366 Köthen (Anhalt) (AG Stendal, HRB 33845), vertreten durch Neculai-Vasilica Avran, Am Südkamp 5, 49751 Sögel.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 oder dem Landgericht Hannover, Volgersweg 65, 30175 Hannover, Postanschrift: Postfach 37 29, 30037 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1256291412559-000183631 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 08.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
904 IN 743/23 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AFI Dienstleistungen GmbH, Albrechtstr. 6, 06366 Köthen (Anhalt) (AG Stendal, HRB 33845), vertr. d.: Neculai-Vasilica Avran, Am Südkamp 5, 49751 Sögel, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 08.08.2024 berichtigt worden.
Statt
SAS Immobau GmbH, Hans…
904 IN 743/23 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AFI Dienstleistungen GmbH, Albrechtstr. 6, 06366 Köthen (Anhalt) (AG Stendal, HRB 33845), vertr. d.: Neculai-Vasilica Avran, Am Südkamp 5, 49751 Sögel, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 08.08.2024 berichtigt worden.
Statt
SAS Immobau GmbH, Hans-Böckler-Straße 32, 30851 Langenhagen (AG Stendal, HRB 33845), vertreten durch: Fanel-Ionut Apostul, Klein-Buchholzer Kirchweg 1, 30659 Hannover, (Geschäftsführer),
muss es richtig heißen:
AFI Dienstleistungen GmbH, Albrechtstr. 6, 06366 Köthen (Anhalt) (AG Stendal, HRB 33845),
vertreten durch:
Neculai-Vasilica Avran, Am Südkamp 5, 49751 Sögel, (Geschäftsführer),
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 oder dem Landgericht Hannover, Volgersweg 65, 30175 Hannover, Postanschrift: Postfach 37 29, 30037 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1256291412559-000183631 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 09.08.2024
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