die Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von erneuerbaren Technologien zur Stromerzeugung, Wasseraufbereitung, Kühlung und Verwertug sowie die Projektentwicklung, Contracting und Finanzierung von Projekten insbesondere in Afrika.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Africa GreenTec AG, mit Sitz in Frankfurt am Main (HRB 49964, Amtsgericht Offenbach am Main), ist am 03.06.2026 die vorläufige Verwaltung des Vermögens gegen die Antragstellerin angeordnet worden. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Markus Walter. Verfügungen der Antragstellerin sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Africa GreenTec AG ist am 19.08.2026 um 09:20 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor war am 03.06.2026 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Markus Walter bestellt worden. Die Gläubi…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Africa GreenTec AG ist am 19.08.2026 um 09:20 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor war am 03.06.2026 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Markus Walter bestellt worden. Die Gläubiger sind aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 23.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Der Widerspruch gegen Forderungsanmeldungen kann bis zum 05.10.2026 beim Insolvenzgericht eingelegt werden. Schriftliche Anträge zu verschiedenen Angelegenheiten, wie der Wahl eines anderen Insolvenzverwalters oder der Einsetzung eines Gläubigerausschusses, sind ebenfalls bis zum 05.10.2026 bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 8 IN 414/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Africa GreenTec AG, Schumannstraße 27, 60325 Frankfurt am Main (AG Offenbach am Main , HRB 49964), vertr. d.: Ulf Brackmann, Steinadlerweg 51, 89231 Neu-Ulm, (Vorstand), ist am 03.06.2026 gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Verm…
Az.: 8 IN 414/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Africa GreenTec AG, Schumannstraße 27, 60325 Frankfurt am Main (AG Offenbach am Main , HRB 49964), vertr. d.: Ulf Brackmann, Steinadlerweg 51, 89231 Neu-Ulm, (Vorstand), ist am 03.06.2026 gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Markus Walter, (AG Ffm.-FACH 447), Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069-95 91 10 - 0, Fax: 069-95 91 10 - 80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de bestellt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 03.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 414/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Africa GreenTec AG, Schumannstraße 27, 60325 Frankfurt am Main (AG Offenbach am Main , HRB 49964),
vertreten durch:
Ulf Brackmann, Steinadlerweg 51, 89231 Neu-Ulm, (Vorstand),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Kay Schanz, Barckhaus Rechtsanwälte, Barckh…
8 IN 414/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Africa GreenTec AG, Schumannstraße 27, 60325 Frankfurt am Main (AG Offenbach am Main , HRB 49964),
vertreten durch:
Ulf Brackmann, Steinadlerweg 51, 89231 Neu-Ulm, (Vorstand),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Kay Schanz, Barckhaus Rechtsanwälte, Barckhausstraße 10, 60325 Frankfurt am Main,
wird heute um 09:20 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Markus Walter, (AG Ffm.-FACH 447), Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069-95 91 10 - 0, Fax: 069-95 91 10 - 80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, den 19.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 414/26 : Am 19.08.2026 um 09:20 Uhr, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin Africa GreenTec AG, Schumannstraße 27, 60325 Frankfurt am Main (AG Offenbach am Main , HRB 49964), vertr. d.: Ulf Brackmann, Steinadlerweg 51, 89231 Neu-Ulm, (Vorstand), eröffnet worden. Zum Insolvenz…
Geschäftsnummer: 8 IN 414/26 : Am 19.08.2026 um 09:20 Uhr, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin Africa GreenTec AG, Schumannstraße 27, 60325 Frankfurt am Main (AG Offenbach am Main , HRB 49964), vertr. d.: Ulf Brackmann, Steinadlerweg 51, 89231 Neu-Ulm, (Vorstand), eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Markus Walter, (AG Ffm.-FACH 447), Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069-95 91 10 - 0, Fax: 069-95 91 10 - 80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de, bestellt worden.
Es sind folgende Anordnungen ergangen:
1. Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 23.09.2026,
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Absatz 2 InsO).
2. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).
3. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen, und zwar bis zum 05.10.2026. Die angemeldeten Forderungen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
4. Die Beteiligten erhalten zudem die Gelegenheit, schriftliche Anträge bis zum 05.10.2026 in den nachfolgenden Angelegenheiten zu stellen:
< die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
< die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
< die Zwischenrechnungslegung (§ 66 Absatz 3 InsO),
< die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse an den Schuldner und seine Familie, soweit Masse vorhanden ist (§ 100 InsO),
< die abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO),
< die Unwirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der Freigabe gemäß § 35 Absatz 2 InsO. (Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus oder beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit ausüben, hat der Insolvenzverwalter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können, § 35 Absatz 2 Satz 1 InsO).
< die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens sowie die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 InsO),
< besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), insbesondere
wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde;
wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll;
< die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder unter Wert (§§ 162,163 InsO).
Spätestens bis zu diesem Tag müssen die schriftlichen Anträge bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main vorliegen, damit eine mündliche Gläubigerversammlung anberaumt werden kann.
6.
Der Insolvenzverwalter wird gemäß § 8 Absatz 3 InsO mit der Durchführung der Zustellungen beauftragt.
7.
Hinweis:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht
benachrichtigt.
Amtsgericht Offenbach am Main, 19.08.2026
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