Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
A.G. Industriefußboden GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Rheinstraße 49, 67547 Worms
Handelsregister
Amtsgericht Darmstadt HRB 93351
EUID
DEM1103.HRB93351
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 346/19
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
18.07.2025
Schlusstermin
24.10.2025
Gegenstand des Unternehmens
das Verlegen von Industriefußböden.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A.G. Industriefußboden GmbH ist die Einstellung des Verfahrens gemäß § 207 InsO mangels Masse erfolgt, da die Masse nicht ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Im weiteren Verlauf wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren durchgeführt; Widersprüche hiergegen konnten bis zum 18.0hi.2025 erklärt werden. Die Zustimmung zur Vornahme der Schlussverteilung ist erfolgt, wobei als Termin für den Schlusstermin sowie die Prüfungstermine für nachträglich angemeldete Forderungen der 24.10.2025 bestimmt ist. Das Verteilungsverzeichnis ist zur Einsicht niedergelegt. Es sind Forderungen in Höhe von insgesamt 104.708,14 EUR zu berücksichtigen, wobei für die Verteilung nur ein Betrag von ca. 0,00 EUR aus der Insolvenzmasse zur Verfügung steht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 346/19: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der A.G. Industriefußboden GmbH, Hohe Warth 21, 68623 Lampertheim (AG Darmstadt, HRB 93351), vertr. d.: Ali Gökce, Rheinstraße 49, 67547 Worms, (Geschäftsführer),
wurde das Verfahren gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestell…
9 IN 346/19: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der A.G. Industriefußboden GmbH, Hohe Warth 21, 68623 Lampertheim (AG Darmstadt, HRB 93351), vertr. d.: Ali Gökce, Rheinstraße 49, 67547 Worms, (Geschäftsführer),
wurde das Verfahren gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt.
Dieser Beschluss wird wirksam, sobald nach dem Tag seiner Veröffentlichung im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de) zwei weitere Tage verstrichen sind (§§ 9, 4 InsO, 222 ZPO).
Mit diesem Zeitpunkt erhält die Schuldnerin das Recht zurück, über die Insolvenzmasse frei zu verfügen.
G r ü n d e :
Nach Eröffnung des Verfahrens hat sich herausgestellt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, die Kosten des Verfahrens zu decken.
Die Gläubiger, der Insolvenzverwalter und die Massegläubiger wurden gehört.
Ein Vorschuss auf die weiteren Kosten des Insolvenzverfahrens wurde nicht
geleistet.
Das Verfahren war daher gemäß § 207 InsO einzustellen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von jedem Insolvenzgläubiger und der Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Darmstadt, 03.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr. 9 IN 346/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A.G. Industriefußboden GmbH, Hohe Warth 21, 68623 Lampertheim (AG Darmstadt, HRB 93351), vertr. d.: Ali Gökce, Rheinstraße 49, 67547 Worms, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2…
Geschäfts-Nr. 9 IN 346/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A.G. Industriefußboden GmbH, Hohe Warth 21, 68623 Lampertheim (AG Darmstadt, HRB 93351), vertr. d.: Ali Gökce, Rheinstraße 49, 67547 Worms, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Darmstadt niedergelegt. Widerspruch gegen die im schriftlichen Verfahren zu prüfenden Forderungen kann schriftlich beim Insolvenzgericht innerhalb der Ausschlussfrist bis zum 18.07.2025 erklärt werden. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen.
Amtsgericht Darmstadt, 20.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 346/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A.G. Industriefußboden GmbH, Hohe Warth 21, 68623 Lampertheim (AG Darmstadt, HRB 93351), vertr. d.: Ali Gökce, Rheinstraße 49, 67547 Worms, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse abgesc…
9 IN 346/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A.G. Industriefußboden GmbH, Hohe Warth 21, 68623 Lampertheim (AG Darmstadt, HRB 93351), vertr. d.: Ali Gökce, Rheinstraße 49, 67547 Worms, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse abgeschlossen ist und Schlusstermin sowie Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen gemäß §§ 177, 197 InsO bestimmt auf: 24.10.2025. Spätestens an diesem Tag müssen bei Gericht eingegangen sein: eventuelle Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Stellungnahmen zu der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis .
Hinweis gemäß § 179 Abs. 3 InsO: Gläubiger festgestellter Forderungen werden über das Prüfungsergebnis nicht von Amts wegen informiert. Hinweis: die Einstellung des Verfahrens unterbleibt bei Zahlung eines angemessenen Vorschusses. Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 12.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 346/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A.G. Industriefußboden GmbH, Hohe Warth 21, 68623 Lampertheim (AG Darmstadt, HRB 93351), vertr. d.: Ali Gökce, Rheinstraße 49, 67547 Worms, (Geschäftsführer), ist das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzger…
9 IN 346/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A.G. Industriefußboden GmbH, Hohe Warth 21, 68623 Lampertheim (AG Darmstadt, HRB 93351), vertr. d.: Ali Gökce, Rheinstraße 49, 67547 Worms, (Geschäftsführer), ist das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt worden. Der Insolvenzverwalter hat gemäß § 188 S. 3 InsO dem Gericht angezeigt: Bei der Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von insgesamt 104.708,14 EUR zu berücksichtigen. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 0,00 EUR aus der Insolvenzmasse zur Verfügung.
Amtsgericht Darmstadt, 12.09.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.