Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
AG Investment Services GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Aachener Straße 509, 50933 Köln
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 100778
EUID
DER3306.HRB100778
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70a IN 168/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Pezhman Ariamanesh
Adresse
Aachener Str. 509, 50933 Köln
Termine & Fristen
Besondere Gläubigerversammlung
22.05.2024
Gegenstand des Unternehmens
der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, sowie der Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Salzprodukten und Naturmineralienprodukten aller Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AG Investment Services GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Köln hat für den 22.05.2024 einen Stichtag für die Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung festgesetzt. Bis zu diesem Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu den Tagesordnungspunkten einreichen, die die Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters gemäß §§ 160, 161 InsO betreffen. Diese umfassen den Abschluss mehrerer Vergleiche sowie einen Forderungsverkauf. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus dem Antrag auf Einberufung der Gläubigerversammlung vom 14.03.2024, der in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln eingesehen werden kann. Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten. Bei Nichtteilnahme an der schriftlichen Abstimmung gilt die Zustimmung zu den besonders bedeutsamen Rechtshandlungen als erteilt. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 168/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 100778 eingetragenen AG Investment Services GmbH, Aachener Straße 509, 50933 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Pezhman Ariamanesh, Aachener Str. 509, …
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 168/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 100778 eingetragenen AG Investment Services GmbH, Aachener Straße 509, 50933 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Pezhman Ariamanesh, Aachener Str. 509, 50933 Köln
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist
der 22.05.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu den nachfolgenden Tagesordnungspunkten bei Gericht einreichen:
Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Abschluss meherer Vergleiche und ein Forderungsverkauf,
Im Einzelnen zum Abschluss der nachfolgenden Vergleiche
sowie dem
Forderungskaufvertrag mit ...€)
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 14.03.2024 nebst Beschlussanträgen verwiesen.Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1216 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70a IN 168/22
Amtsgericht Köln, 20.03.2024
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