Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AGAPLESION EVANGELISCHES KRANKENHAUS HOLZMINDEN gemeinnützige GmbH ist eröffnet. Im Verfahren sind Vergütungen und Auslagen für das Gläubigerausschussmitglied Köhn & Kollegen, die Evangelische Bank eG sowie die Bundesagentur für Arbeit festgesetzt worden. Zudem ist die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko festgesetzt worden. Das Gericht hat die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei Stichtage für besondere Prüfungstermine auf den 24.02.2026 und den 04.06.2026 bestimmt wurden. Mit Zustimmung des Gerichts findet die Schlussverteilung statt. Ein Betrag in Höhe von 8.309.204,52 EUR steht zur Verteilung an die Gläubiger im Rang des § 38 InsO zur Verfügung, wovon noch Verfahrenskosten und Masseverbindlichkeiten abgezogen werden müssen. Zu berücksichtigen sind festgestellte Forderungen in Höhe von 16.659.498,67 EUR im Rang des § 38 InsO. Der Schlusstermin ist für den 19.06.2026 um 11:00 Uhr im Amtsgericht Holzminden angesetzt, der der Erörterung der Schlussrechnung und der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis dient.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 30/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AGAPLESION EVANGELISCHES KRANKENHAUS HOLZMINDEN gemeinnützige GmbH, Forster Weg 34, 37603 Holzminden (AG Hildesheim, HRB 110858), vertr. d.: Stefan Bertelsmann, Am Ruthenhau 2, 37176 Nörten-Hardenberg, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Gläubi…
10 IN 30/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AGAPLESION EVANGELISCHES KRANKENHAUS HOLZMINDEN gemeinnützige GmbH, Forster Weg 34, 37603 Holzminden (AG Hildesheim, HRB 110858), vertr. d.: Stefan Bertelsmann, Am Ruthenhau 2, 37176 Nörten-Hardenberg, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Köhn & Kollegen, Widenmayerstraße 34, 80538 München festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Holzminden eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 13.12.2025 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Köhn & Kollegen, Widenmayerstraße 34, 80538 München die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 200,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Holzminden, Karlstraße 15, 37603 Holzminden einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Holzminden, Karlstraße 15, 37603 Holzminden einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Holzminden, 29.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 30/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AGAPLESION EVANGELISCHES KRANKENHAUS HOLZMINDEN gemeinnützige GmbH, Forster Weg 34, 37603 Holzminden (AG Hildesheim, HRB 110858), vertr. d.: Stefan Bertelsmann, Am Ruthenhau 2, 37176 Nörten-Hardenberg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nac…
10 IN 30/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AGAPLESION EVANGELISCHES KRANKENHAUS HOLZMINDEN gemeinnützige GmbH, Forster Weg 34, 37603 Holzminden (AG Hildesheim, HRB 110858), vertr. d.: Stefan Bertelsmann, Am Ruthenhau 2, 37176 Nörten-Hardenberg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 24.02.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Holzminden, 22.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 30/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AGAPLESION EVANGELISCHES KRANKENHAUS HOLZMINDEN gemeinnützige GmbH, Forster Weg 34, 37603 Holzminden (AG Hildesheim, HRB 110858), vertr. d.: Stefan Bertelsmann, Am Ruthenhau 2, 37176 Nörten-Hardenberg, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des Gläubigerausschu…
10 IN 30/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AGAPLESION EVANGELISCHES KRANKENHAUS HOLZMINDEN gemeinnützige GmbH, Forster Weg 34, 37603 Holzminden (AG Hildesheim, HRB 110858), vertr. d.: Stefan Bertelsmann, Am Ruthenhau 2, 37176 Nörten-Hardenberg, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Evangelische Bank eG, Ständeplatz 19, 34117 Kassel festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Holzminden eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Auslagen
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 05.11.2025 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Evangelische Bank eG, Ständeplatz 19, 34117 Kassel die Festsetzung der Vergütung.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 200,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Holzminden, Karlstraße 15, 37603 Holzminden einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Holzminden, Karlstraße 15, 37603 Holzminden einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Holzminden, 08.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 30/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AGAPLESION EVANGELISCHES KRANKENHAUS HOLZMINDEN gemeinnützige GmbH, Forster Weg 34, 37603 Holzminden (AG Hildesheim, HRB 110858), vertr. d.: Stefan Bertelsmann, Am Ruthenhau 2, 37176 Nörten-Hardenberg, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des Gläubigerausschu…
10 IN 30/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AGAPLESION EVANGELISCHES KRANKENHAUS HOLZMINDEN gemeinnützige GmbH, Forster Weg 34, 37603 Holzminden (AG Hildesheim, HRB 110858), vertr. d.: Stefan Bertelsmann, Am Ruthenhau 2, 37176 Nörten-Hardenberg, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Bundesagentur für Arbeit, Brühlstr. 4, 30169 Hannover festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Holzminden eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 26.11.2025 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Bundesagentur für Arbeit, Brühlstr. 4, 30169 Hannover die Festsetzung der Vergütung.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 200,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Holzminden, Karlstraße 15, 37603 Holzminden einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Holzminden, Karlstraße 15, 37603 Holzminden einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Holzminden, 08.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 30/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Agaplesion Evangelisches Krankenhaus Holzminden gemeinnützige GmbH, Forster Weg 34, 37603 Holzminden, findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Zur Verteilung an die Gläubiger im Rang des § 38 InsO steht ein Betrag in Höhe von € 8.309.20…
10 IN 30/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Agaplesion Evangelisches Krankenhaus Holzminden gemeinnützige GmbH, Forster Weg 34, 37603 Holzminden, findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Zur Verteilung an die Gläubiger im Rang des § 38 InsO steht ein Betrag in Höhe von € 8.309.204,52 zur Verfügung, wovon noch die Verfahrenskosten und die sonstigen Masseverbindlichkeiten in Abzug zu bringen sind. Zu berücksichtigen sind festgestellte Forderungen in Höhe von € 16.659.498,67 im Rang des § 38 InsO. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Holzminden, Insolvenzgericht, Geschäftszeichen 10 IN 30/23, niedergelegt. Amtsgericht Holzminden, 30.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 30/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AGAPLESION EVANGELISCHES KRANKENHAUS HOLZMINDEN gemeinnützige GmbH, Forster Weg 34, 37603 Holzminden (AG Hildesheim, HRB 110858), vertr. d.: Stefan Bertelsmann, Am Ruthenhau 2, 37176 Nörten-Hardenberg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur …
10 IN 30/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AGAPLESION EVANGELISCHES KRANKENHAUS HOLZMINDEN gemeinnützige GmbH, Forster Weg 34, 37603 Holzminden (AG Hildesheim, HRB 110858), vertr. d.: Stefan Bertelsmann, Am Ruthenhau 2, 37176 Nörten-Hardenberg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Schlusstermin wird bestimmt auf:
Freitag, den 19.06.2026, 11:00 Uhr, Saal 33,
Amtsgericht Holzminden, Karlstraße 15, 37601 Holzminden.
Der Termin dient der
a) Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Holzminden, Karlstraße 15, 37603 Holzminden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Holzminden, Karlstraße 15, 37603 Holzminden ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Holzminden, 29.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 30/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AGAPLESION EVANGELISCHES KRANKENHAUS HOLZMINDEN gemeinnützige GmbH, Forster Weg 34, 37603 Holzminden (AG Hildesheim, HRB 110858), vertr. d.: Stefan Bertelsmann, Am Ruthenhau 2, 37176 Nörten-Hardenberg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nac…
10 IN 30/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AGAPLESION EVANGELISCHES KRANKENHAUS HOLZMINDEN gemeinnützige GmbH, Forster Weg 34, 37603 Holzminden (AG Hildesheim, HRB 110858), vertr. d.: Stefan Bertelsmann, Am Ruthenhau 2, 37176 Nörten-Hardenberg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 04.06.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Holzminden, 07.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 30/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AGAPLESION EVANGELISCHES KRANKENHAUS HOLZMINDEN gemeinnützige GmbH, Forster Weg 34, 37603 Holzminden (AG Hildesheim, HRB 110858), vertr. d.: Stefan Bertelsmann, Am Ruthenhau 2, 37176 Nörten-Hardenberg, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläu…
10 IN 30/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AGAPLESION EVANGELISCHES KRANKENHAUS HOLZMINDEN gemeinnützige GmbH, Forster Weg 34, 37603 Holzminden (AG Hildesheim, HRB 110858), vertr. d.: Stefan Bertelsmann, Am Ruthenhau 2, 37176 Nörten-Hardenberg, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Holzminden eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 245 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 28.12.2023 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 10.371.193,64 EUR zugrunde gelegt.
Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR.
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird.
Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Außerdem beantragt der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung eines Gesamtzuschlages von 245 %.
Zuschläge auf die Vergütung sind dann zu gewähren, wenn das vorliegende Verfahren nicht dem Normalverfahren entspricht.
Der vorläufige Insolvenzverwalter begründet die Höhe des Zuschlages mit
- der Geschäftsfortführung (70 %),
- der Konzernstruktur (20 %),
- der Insolvenzgeldvorfinanzierung/Rollieren des Insolvenzgeldes (25 %),
- den weiteren Arbeitsnehmerangelegenheiten (Besonderheiten bei der Lohnabrechnung, 20 %),
- Bemühungen zur übertragenden Sanierung (20 %),
- der Erarbeitung mehrerer Restrukturierungskonzepte (10 %),
- der Öffentlichkeitsarbeit (10 %)
- dem besonderen Marktbereich (20 %)
- der Verwertung des Einfamilienhauses (5 %)
- der Krankenhausimmobilie als solche (7,5 %).
Aus diesen einzelnen Erhöhungsfaktoren ergibt sich ein Zuschlagsbetrag in Höhe von 252,5 %. Aufgrund geringfügiger Überschneidungen wurde der Gesamtzuschlag daher durch den vorläufigen Insolvenzverwalter auf 245 % gemindert.
Im Ergebnis war dieser in Ansatz gebrachte Gesamtzuschlag nicht zu beanstanden und ist aufgrund der Komplexität des Verfahrens und des erheblichen Mehraufwandes im Gegensatz zu einem Normalverfahren gerechtfertigt und insoweit festzusetzen.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Holzminden, Karlstraße 15, 37603 Holzminden einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Holzminden, Karlstraße 15, 37603 Holzminden einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Holzminden, 23.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht
Holzminden
Beschluss
10 IN 30/23
11.03.2024
In dem Insolvenzverfahren
über das Vermögen der
AGAPLESION EVANGELISCHES KRANKENHAUS HOLZMINDEN
gemeinnützige GmbH, Forster Weg 34, 37603 Holzminden
(AG Hildesheim, HRB 110858),
vertreten durch:
Stefan Bertelsmann, Am Ruthenhau 2, 37176 Nörten-Hardenberg, (Geschäf…
Amtsgericht
Holzminden
Beschluss
10 IN 30/23
11.03.2024
In dem Insolvenzverfahren
über das Vermögen der
AGAPLESION EVANGELISCHES KRANKENHAUS HOLZMINDEN
gemeinnützige GmbH, Forster Weg 34, 37603 Holzminden
(AG Hildesheim, HRB 110858),
vertreten durch:
Stefan Bertelsmann, Am Ruthenhau 2, 37176 Nörten-Hardenberg, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH,
Barbarossaplatz 1a, 50674 Köln,
wird der auf Freitag, den 15.03.2024 anberaumte Berichts- und Prüfungstermin wegen krankheitsbedingter Verhinderung der zuständigen Rechtspflegerin aufgehoben.
Neuer Termin zur Abhaltung der Gläubigerversammlung zur Berichtserstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) vor dem Insolvenzgericht wird bestimmt auf
Freitag, den 26.04.2024, 10:00 Uhr, Saal 33,
Karlstraße 15, 37601 Holzminden.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
Hinweise:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
G r ü n d e:
Die Verlegung des im Eröffnungsbeschluss anberaumten Berichts- und Prüfungstermins ist aus besonderem Grund nunmehr kurzfristig notwendig.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Holzminden, Karlstraße 15, 37603 Holzminden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Scharffetter
Richter am Amtsgericht
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 30/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AGAPLESION EVANGELISCHES KRANKENHAUS HOLZMINDEN gemeinnützige GmbH, Forster Weg 34, 37603 Holzminden (AG Hildesheim, HRB 110858), vertr. d.: Stefan Bertelsmann, Am Ruthenhau 2, 37176 Nörten-Hardenberg, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des Gläubigerausschu…
10 IN 30/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AGAPLESION EVANGELISCHES KRANKENHAUS HOLZMINDEN gemeinnützige GmbH, Forster Weg 34, 37603 Holzminden (AG Hildesheim, HRB 110858), vertr. d.: Stefan Bertelsmann, Am Ruthenhau 2, 37176 Nörten-Hardenberg, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Evangelische Bank eG, Ständeplatz 19, 34117 Kassel festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Holzminden eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 29.11.2023 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Evangelische Bank eG, Ständeplatz 19, 34117 Kassel die Festsetzung der Vergütung.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 200,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Holzminden, Karlstraße 15, 37603 Holzminden einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Holzminden, Karlstraße 15, 37603 Holzminden einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Holzminden, 27.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 30/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AGAPLESION EVANGELISCHES KRANKENHAUS HOLZMINDEN gemeinnützige GmbH, Forster Weg 34, 37603 Holzminden (AG Hildesheim, HRB 110858), vertr. d.: Stefan Bertelsmann, Am Ruthenhau 2, 37176 Nörten-Hardenberg, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des In…
10 IN 30/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AGAPLESION EVANGELISCHES KRANKENHAUS HOLZMINDEN gemeinnützige GmbH, Forster Weg 34, 37603 Holzminden (AG Hildesheim, HRB 110858), vertr. d.: Stefan Bertelsmann, Am Ruthenhau 2, 37176 Nörten-Hardenberg, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Holzminden eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 315 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Versicherungsprämie für die zusätzliche Haftpflichtversicherung zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
-
EUR
Vorschuss auf Vergütung
-
EUR
Vorschuss auf Versicherungsprämien
EUR
noch zu erstatten
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag abzüglich des bereits entnommenen Vorschusses nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 19.01.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 16.246.694,05 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Der Insolvenzverwalter beantragt außerdem die Festsetzung eines Gesamtzuschlages in Höhe von 330 % auf seine Vergütung, da der ermittelte Regelsatz im Hinblick auf das Verfahren nicht angemessen ist.
Bei der Ermittlung eines solchen Zuschlages ist darauf abzustellen, ob das Verfahren in qualitativer und quantitativer Hinsicht einem sogenannten Normalverfahren entspricht oder aber darüber hinausgegangen ist.
Zur Begründung führt der Insolvenzverwalter die folgenden Punkte auf:
1. Abwicklung des Krankenhausbetriebes
2. Enflechtung des Geschäftsbetriebes des Medizinischen Versorgungszentrums
3. Arbeitnehmerangelegenheiten
4. Mehraufwand im Zusammenhang mit Immobilie
5. Mehraufwand im Zusammenhang mit Fördermitteln
6. umfangreiches und schwieriges Forderungsmanagement
7. Datenschutz/Patientenakten
8. Rechtsstreitigkeiten
9. erheblicher Mehraufwand im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Aussoderungsrechten
10. Öffentlichkeitsarbeit
11. Mehraufwand Gläubigerausschuss
12. hohe Anzahl an Gläubigerforderungen
Im Ergebnis war der in Ansatz gebrachte Gesamtzuschlag nicht zu beanstanden und ist aufgrund der Komplexität des Verfahrens und des erheblichen Mehraufwands des Insolvenzverwalters im Gegensatz zu einem Normalverfahren gerechtfertigt.
Der Insolvenzverwalter macht im Gegenzug einen Abschlag in Höhe von 15 % geltend, da er in diesem Verfahren bereits als vorläufiger Insolvenzverwalter tätig war. Maßgebend für einen solchen Abschlag ist, in welchem Umfang Tätigkeiten des vorläufigen Verwalters die Tätigkeiten des endgültigen Verwalters vereinfacht haben, weil sonst wahrzunehmende Aufgaben entfallen sind oder weniger aufwändig waren. Der in Ansatz gebrachte Abschlagsbetrag war im Ergebnis nicht zu beanstanden.
Die Vergütung erhöht sich somit um insgesamt 315 %.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 3.430,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 980 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Holzminden, Karlstraße 15, 37603 Holzminden einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Holzminden, Karlstraße 15, 37603 Holzminden einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Holzminden, 26.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 30/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AGAPLESION EVANGELISCHES KRANKENHAUS HOLZMINDEN gemeinnützige GmbH, Forster Weg 34, 37603 Holzminden (AG Hildesheim, HRB 110858), vertr. d.: Stefan Bertelsmann, Am Ruthenhau 2, 37176 Nörten-Hardenberg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nac…
10 IN 30/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AGAPLESION EVANGELISCHES KRANKENHAUS HOLZMINDEN gemeinnützige GmbH, Forster Weg 34, 37603 Holzminden (AG Hildesheim, HRB 110858), vertr. d.: Stefan Bertelsmann, Am Ruthenhau 2, 37176 Nörten-Hardenberg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 05.06.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Holzminden, 30.04.2025
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