Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
WDA Service GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Hildesheim HRB 207475
EUID
DEP2408.HRB207475
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hildesheim
Aktenzeichen
51 IN 21/22
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Dipl.-Ökonom Björn von Gösseln
Kanzlei
Wilhelm & Kollegen
Adresse
Hohenzollernstr. 53, 30161 Hannover
Telefon
0511/696846-0
E-Mail
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
24.07.2024
Schlusstermin
06.04.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WDA Service GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Dipl.-Ökonom Björn von Gösseln ist bestellt. Im Verfahren wurden Forderungen angemeldet und geprüft. Die nachträglich angemeldeten Forderungen sind im schriftlichen Verfahren geprüft worden, Einwendungen waren bis zum 24.07.2024 möglich. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden. Der verfügbare Massebestand beträgt 120.569,34 EUR, hinzu kommt ein Vorsteuererstattungsanspruch. Forderungen in Höhe von 120.734,61 EUR gemäß § 38 InsO sind zu berücksichtigen. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist erteilt worden. Der Stichtag für den Schlusstermin und die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist der 06.04.2026. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche und Einwendungen gegen die Schlussrechnung, das Schlussverzeichnis und den Vergütungsantrag bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle wird eine Woche vor dem Stichtag zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
51 IN 21/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WDA Service GmbH, geb. am 17.07.1979, Raabestraße 1, 31089 Duingen (AG Hildesheim, HRB 207475), vertr. d.: Jasmin Bianca Schmidt, Raabestr. 1, 31089 Duingen, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO…
51 IN 21/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WDA Service GmbH, geb. am 17.07.1979, Raabestraße 1, 31089 Duingen (AG Hildesheim, HRB 207475), vertr. d.: Jasmin Bianca Schmidt, Raabestr. 1, 31089 Duingen, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 06.04.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Einwendungen gegen die Übertragung des Vorsteuererstattungsanspruchs aus der Vergütung des Insolvenzverwalters auf den Insolvenzverwalter
e) Einwendungen gegen den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 06.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WDA Service GmbH, Raabestr. 1,
31089 Duingen, soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt
120.569,34 EUR. Hinzu kommt noch der Vorsteuererstattungsanspruch. Vom Massebestand gehen die
Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sowie die no…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WDA Service GmbH, Raabestr. 1,
31089 Duingen, soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt
120.569,34 EUR. Hinzu kommt noch der Vorsteuererstattungsanspruch. Vom Massebestand gehen die
Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sowie die noch nicht erhobenen Gerichtskosten ab.
Zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 120.734,61 EUR gemäß § 38 InsO.
Das Schlussverzeichnis liegt zur Einsichtnahme für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Amtsgerichts Hildesheim, Geschäftsnummer 51 IN 21/22, aus.
Amtsgericht Hildesheim, 06.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
51 IN 21/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WDA Service GmbH, geb. am 17.07.1979, Raabestraße 1, 31089 Duingen (AG Hildesheim, HRB 207475), vertr. d.: Jasmin Bianca Schmidt, Raabestr. 1, 31089 Duingen, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Dipl.-Ökonom Björn von G…
51 IN 21/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WDA Service GmbH, geb. am 17.07.1979, Raabestraße 1, 31089 Duingen (AG Hildesheim, HRB 207475), vertr. d.: Jasmin Bianca Schmidt, Raabestr. 1, 31089 Duingen, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Dipl.-Ökonom Björn von Gösseln festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hildesheim eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 05.11.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 20.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
WDA Service GmbH, geboren am 17.07.1979, Raabestraße 1, 31089 Duingen (AG Hildesheim, HRB 207475),
vertreten durch:
Jasmin Bianca Schmidt, Raabestr. 1, 31089 Duingen, (Geschäftsführerin),
Insolvenzverwalter: Dipl.-Ökonom Björn von Gösseln, c/o Wilhelm & Kollegen, Hohenzoll…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
WDA Service GmbH, geboren am 17.07.1979, Raabestraße 1, 31089 Duingen (AG Hildesheim, HRB 207475),
vertreten durch:
Jasmin Bianca Schmidt, Raabestr. 1, 31089 Duingen, (Geschäftsführerin),
Insolvenzverwalter: Dipl.-Ökonom Björn von Gösseln, c/o Wilhelm & Kollegen, Hohenzollernstr. 53, 30161 Hannover, Tel.: 0511/696846-0, Fax: 0511/696846-79, E-Mail: kanzlei@wilhelm-kollegen.de,
werden die Forderungen, die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldet worden sind, im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Die um die nachträglich angemeldeten Forderungen ergänzte Tabelle liegt zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim, aus.
Einwendungen gegen die Forderungsprüfung im schriftlichen Verfahren und gegen die Forderungen selbst, können bis zum 24.07.2024 schriftlich erhoben werden.
Anschließend erfolgt die Forderungsprüfung im schriftlichen Verfahren.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, Betrag oder Rang bestritten wird.
51 IN 21/22, Amtsgericht Hildesheim (02.07.2024)
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