Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Agrarproduktion Papenbruch GmbH & Co.KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Neuruppin HRA 2433
EUID
DEG1309.HRA2433
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cloppenburg
Aktenzeichen
9 IN 88/19
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Besondere Gläubigerversammlung
24.04.2025 , 10:00 Uhr
Aufhebung
25.04.2025 , 11:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Agrarproduktion Papenbruch GmbH & Co.KG ist die Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung angeordnet. Der Termin vom 25.04.2025 wurde aufgehoben. Die besondere Gläubigerversammlung findet am Donnerstag, 24.04.2025, um 10:00 Uhr in Cloppenburg statt. Gegenstand der Versammlung ist die Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters gemäß § 160 InsO, konkret der Abschluss eines Vergleichs oder Schiedsvertrages zur Beilegung bzw. Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 88/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Agrarproduktion Papenbruch GmbH & Co.KG, Liebenthaler Weg 12, 16909 Wittstock/Dosse (AG Neuruppin, HRA 2433 NP), vertr. d.: 1. Agrarproduktion Papenbruch Beteiligungs GmbH, Liebenthaler Weg 12, 16909 Wittstock/Dosse, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr…
9 IN 88/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Agrarproduktion Papenbruch GmbH & Co.KG, Liebenthaler Weg 12, 16909 Wittstock/Dosse (AG Neuruppin, HRA 2433 NP), vertr. d.: 1. Agrarproduktion Papenbruch Beteiligungs GmbH, Liebenthaler Weg 12, 16909 Wittstock/Dosse, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Markus Lammers, Barßeler Straße 65, 26169 Friesoythe, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Donnerstag, 24.04.2025, 10:00 Uhr, Saal 6, Hauptgebäude, Burgstraße 9, 49661 Cloppenburg.
Der Termin vom 25.04.2025, 11:00 Uhr, Saal 6, Hauptgebäude, Burgstraße 9, 49661 Cloppenburg, welcher im Beschluss vom 04.04.2025 angesetzt wurde, ist aufgehoben.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- den Abschluss eines Vergleichs/Schiedsvertrages zur Beilegung/Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichen Streitwert
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cloppenburg, 08.04.2025
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