Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
AGROE Agrar-Ökologie Europa e. V.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
e.V.
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Handelsregister
Amtsgericht Stendal VR 671
EUID
DEW1215.VR671
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Stendal
Aktenzeichen
7 IN 389/06
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Einstellung
16.04.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des AGROE Agrar-Ökologie e. V. ist am 16.04.2026 gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt worden. Die Entscheidung kann von jedem Insolvenzgläubiger innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung angefochten werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 389/06: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des AGROE Agrar-Ökologie Europa e. V., Gartenstraße 25, 39576 Hansestadt Stendal (AG Stendal, VR 671), ist am 16.04.2026 gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstel…
7 IN 389/06: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des AGROE Agrar-Ökologie Europa e. V., Gartenstraße 25, 39576 Hansestadt Stendal (AG Stendal, VR 671), ist am 16.04.2026 gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von jedem Insolvenzgläubiger und s_datba mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1160135924133-000003203 oder dem Landgericht Stendal, Am Dom 19, 39576 Hansestadt Stendal, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441616462732-015907664 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Stendal, 16.04.2026
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