Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MZT Meier Zerspanungstechnik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Hallesche Str. 69, 06536 Südharz OT Roßla
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 21089
EUID
DEW1215.HRB21089
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 274/20
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Prüfungstermin
19.02.2025
Beschluss Zustimmung Schlussverteilung
06.06.2025
Stichtag Schlussverteilung
28.07.2025
Beschluss Festsetzung Vergütung
06.08.2025
Aufhebung des Verfahrens
05.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Lohnfertigung an metallischen Teilen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MZT Meier Zerspanungstechnik GmbH ist am 05.03.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Vor der Aufhebung wurde am 06.06.2025 die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Der Stichtag für nachträglich angemeldete Forderungen war der 28.07.2025. Bis zu diesem Datum konnten Widersprüche gegen Forderungen und Einwendungen gegen die Schlussrechnung eingelegt werden. Für die Schlussverteilung waren Netto-Beträge in Höhe von 133.939,65 € verfügbar, während Insolvenzforderungen in Höhe von 587.254,78 € zu berücksichtigen waren. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Stephan Poppe wurden am 06.08.2025 festgesetzt. Hinsichtlich Steuererstattungsansprüchen wurde der Vorbehalt der Nachtragsverteilung angeordnet.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MZT Meier Zerspanungstechnik GmbH ist am 05.03.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Vor der Aufhebung wurde der Beschluss zur Zustimmung zur Schlussverteilung am 06.06.2025 ergangen, wobei der Stichtag für den Schlusstermin auf den 28.07.2025 festg…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MZT Meier Zerspanungstechnik GmbH ist am 05.03.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Vor der Aufhebung wurde der Beschluss zur Zustimmung zur Schlussverteilung am 06.06.2025 ergangen, wobei der Stichtag für den Schlusstermin auf den 28.07.2025 festgelegt wurde. Bis zu diesem Datum konnten Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen sowie Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis erhoben werden. Zuvor war am 08.01.2025 der Prüfungstermin für nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldete Forderungen auf den 19.02.2025 bestimmt worden. Die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Stephan Poppe wurde durch Beschluss vom 06.08.2025 festgesetzt. Hinsichtlich Steuererstattungsansprüchen und Quotenzahlungen für die Biogasfarm UG (haf-ungsbeschränkt) & Co. KG Hayn wurde der Vorbehalt der Nachtragsverteilung angeordnet, wobei der Insolvenzbeschlag aufrechterhalten bleibt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 274/20: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MZT Meier Zerspanungstechnik GmbH, Hallesche Straße 69, 06536 Südharz (AG Stendal, HRB 21089), vertr. d.: Heiko Meier, Neue Siedlung 13, 06537 Kelbra (Kyffhäuser), (Geschäftsführer), ist am 05.03.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung…
59 IN 274/20: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MZT Meier Zerspanungstechnik GmbH, Hallesche Straße 69, 06536 Südharz (AG Stendal, HRB 21089), vertr. d.: Heiko Meier, Neue Siedlung 13, 06537 Kelbra (Kyffhäuser), (Geschäftsführer), ist am 05.03.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Hinsichtlich Steuererstattungsansprüchen bis zur Verfahrensaufhebung, sowie für etwaige Quotenzahlungen aus dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Biogasfarm UG (haf-
tungsbeschränkt) & Co. KG Hayn (Geschäftsnummer: 59 IN 125/19) wurde der Vorbehalt der Nachtragsverteilung gemäß § 203 Abs. 1 Nr. 1 InsO analog angeordnet, insoweit bleibt der Insolvenzbeschlag aufrechterhalten.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 05.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 274/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MZT Meier Zerspanungstechnik GmbH, Hallesche Straße 69, 06536 Südharz (AG Stendal, HRB 21089), vertr. d.: Heiko Meier, Neue Siedlung 13, 06537 Kelbra (Kyffhäuser), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196…
59 IN 274/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MZT Meier Zerspanungstechnik GmbH, Hallesche Straße 69, 06536 Südharz (AG Stendal, HRB 21089), vertr. d.: Heiko Meier, Neue Siedlung 13, 06537 Kelbra (Kyffhäuser), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 28.07.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der Schlussbericht, die Schlussrechnung mit Belegen sowie das Schlussverzeichnis sind beim Insolvenzgericht zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Bis zu o. g. Termin sind weitere Forderungsanmeldungen möglich und sind schriftliche Widersprüche, mit denen ein Beteiligter eine der zu prüfenden Forderungen bestreitet einzureichen. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden dieser Forderungsanmeldungen werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 06.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 274/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MZT Meier Zerspanungstechnik GmbH, Hallesche Straße 69, 06536 Südharz (AG Stendal, HRB 21089), vertr. d.: Heiko Meier, Neue Siedlung 13, 06537 Kelbra (Kyffhäuser), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der…
59 IN 274/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MZT Meier Zerspanungstechnik GmbH, Hallesche Straße 69, 06536 Südharz (AG Stendal, HRB 21089), vertr. d.: Heiko Meier, Neue Siedlung 13, 06537 Kelbra (Kyffhäuser), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 19.12.2024 Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Halle (Saale), 11.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 274/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin MZT Meier Zerspanungstechnik GmbH, Hallesche Straße 69, 06536 Südharz (AG Stendal, HRB 21089), vertr. d.: Heiko Meier, Neue Siedlung 13, 06537 Kelbra (Kyffhäuser), (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Verteilungsverzeichnis…
59 IN 274/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin MZT Meier Zerspanungstechnik GmbH, Hallesche Straße 69, 06536 Südharz (AG Stendal, HRB 21089), vertr. d.: Heiko Meier, Neue Siedlung 13, 06537 Kelbra (Kyffhäuser), (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Halle (Saale) zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger von bestrittenen Forderungen sowie Ausfallforderung werden darauf hingewiesen, dass innerhalb der Ausschlussfrist von 2 Wochen nach Veröffentlichung, erhobene Feststellungsklagen bzw. der Ausfall gem. § 189,190 InsO nachzuweisen sind, um an einer eventuellen Verteilung teilnehmen zu können.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Stephan Poppe, hat dem Gericht gem. § 188 InsO angezeigt:
Für die Schlussverteilung verfügbar ist ein Betrag in Höhe von 133.939,65 €, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten (§§ 54, 55 InsO).
Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von 587.254,78 € (§188 InsO).
Amtsgericht Halle (Saale), 06.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 59 IN 274/20. In dem Insolvenzverfahren MZT Meier Zerspanungstechnik GmbH, Hallesche Straße 69, 06536 Südharz (AG Stendal, HRB 21089), vertr. d.: Heiko Meier, Neue Siedlung 13, 06537 Kelbra (Kyffhäuser), (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzg…
Geschäfts-Nr.: 59 IN 274/20. In dem Insolvenzverfahren MZT Meier Zerspanungstechnik GmbH, Hallesche Straße 69, 06536 Südharz (AG Stendal, HRB 21089), vertr. d.: Heiko Meier, Neue Siedlung 13, 06537 Kelbra (Kyffhäuser), (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts vom 06.08.2025 festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S.2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekanntgemacht:
€ Nettovergütung
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Gesamtbetrag
G r ü n d e:
Die Festsetzung erfolgte antragsgemäß unter Bezugnahme auf die vom Insolvenzverwalter vorgetragene und anhand der Akte nachvollziehbare Begründung des Antrages vom 19.12.2024. Die Festsetzung erfolgte ausgehend von einer Berechnungsmasse von nach § 2 Abs. 1 InsVV in Höhe der Regelvergütung mit einem Gesamtzuschlag von % zur Regelvergütung für den Arbeitsaufwand bei der Prüfung des Zahlungsverhaltens und Aufklärung relevanter Sachverhalte, welcher durch die erwirtschaftete Masse nicht abgedeckt wird.
Die Festsetzung der Auslagen erfolgte nach § 8 Abs. 3 InsVV nebst den geltend gemachten Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO. Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV. Eine Stellungnahme der Verfahrensbeteiligten ist nach Wahrung des rechtlichen Gehörs nicht eingegangen.
Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 06.08.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 274/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MZT Meier Zerspanungstechnik GmbH, Hallesche Straße 69, 06536 Südharz (AG Stendal, HRB 21089), vertr. d.: Heiko Meier, Neue Siedlung 13, 06537 Kelbra (Kyffhäuser), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldete…
59 IN 274/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MZT Meier Zerspanungstechnik GmbH, Hallesche Straße 69, 06536 Südharz (AG Stendal, HRB 21089), vertr. d.: Heiko Meier, Neue Siedlung 13, 06537 Kelbra (Kyffhäuser), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 19.02.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 08.01.2025
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