Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
AGS Transport GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
In der Miere 105, 46282 Dorsten
Handelsregister
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 17022
EUID
DER2507.HRB17022
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
162 IN 237/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Stichtag besondere Gläubigerversammlung
12.05.2025
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens sind Transporte und Logistik mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AGS Transport GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Essen hat einen Stichtag für die Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung auf den 12.05.2025 festgesetzt. Bis zu diesem Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu den Tagesordnungspunkten einreichen, insbesondere zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters gemäß §§ 160, 161 InsO. Der Verwalter soll ermächtigt werden, einen Vergleich mit dritter Seite in Höhe von 50.000,00 Euro zu schließen, wodurch Ansprüche gegen die Geschäftsführer Andreas Sattelberger und Maren Sattelberger abgegolten gelten sollen. Die Gläubigerversammlung gilt als beschlussfähig, wenn kein stimmberechtigter Gläubiger an der schriftlichen Abstimmung teilnimmt; in diesem Fall gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen als erteilt. Der Antrag auf Einberufung der Gläubigerversammlung stammt vom 08.04.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 237/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 17022 eingetragenen AGS Transport GmbH, In der Miere 105, 46282 Dorsten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Günther Sattelberger, In der Mi…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 237/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 17022 eingetragenen AGS Transport GmbH, In der Miere 105, 46282 Dorsten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Günther Sattelberger, In der Mierse 105, 46282 Dorsten
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 12.05.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu den nachfolgenden Tagesordnungspunkten bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, einen Vergleich mit dem Inhalt zu schließen, dass durch Zahlung an die Insolvenzmasse von dritter Seite in Höhe von € 50.000,00 die Ansprüche gegen Herrn Andreas Sattelberger gemäß § 15b InsO und gegen Frau Maren Sattelberger gemäß § 133 Abs. 1 InsO als abgegolten gelten.,
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 08.04.2025 nebst Beschlussanträgen verwiesen.
Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 188 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
162 IN 237/24
Amtsgericht Essen, 14.04.2025
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