Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
AH Bau GmbH vertr.d.d.GF Arben Haziri
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Völlerweg 12, 61381 Friedrichsdorf
Handelsregister
Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe HRB 13473
EUID
DEM1202.HRB13473
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe
Aktenzeichen
61 IN 15/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Timm Hartwich
Adresse
August-Schanz-Straße 46, 60433 Frankfurt am Main
Telefon
069-8700 278 00
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
26.03.2025
Aufhebung
27.06.2025
Gegenstand des Unternehmens
Baudienstleistungen aller Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AH Bau GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Arben Haziri, ist am 26.03.2025 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zu diesem Zweck ist Rechtsanwalt Timm Hartwich als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden. Ein zuvor am 26.03.2025 angeordneter Beschluss über Sicherungsmaßnahmen ist am 27.06.2025 wieder aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 15/25: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AH Bau GmbH vertr.d.d.GF Arben Haziri, Völlerweg 12, 61381 Friedrichsdorf (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 13473), vertr. d.: Arben Haziri, Völlerweg 12, 61381 Friedrichsdorf, (Geschäftsführer), wurde der Beschluss vom 26.03.2025 über die Anordnung von …
61 IN 15/25: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AH Bau GmbH vertr.d.d.GF Arben Haziri, Völlerweg 12, 61381 Friedrichsdorf (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 13473), vertr. d.: Arben Haziri, Völlerweg 12, 61381 Friedrichsdorf, (Geschäftsführer), wurde der Beschluss vom 26.03.2025 über die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen am 27.06.2025 aufgehoben.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 27.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 15/25: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AH Bau GmbH vertr.d.d.GF Arben Haziri, Völlerweg 12, 61381 Friedrichsdorf (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 13473), vertr. d.: Arben Haziri, Völlerweg 12, 61381 Friedrichsdorf, (Geschäftsführer), ist am um Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der …
61 IN 15/25: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AH Bau GmbH vertr.d.d.GF Arben Haziri, Völlerweg 12, 61381 Friedrichsdorf (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 13473), vertr. d.: Arben Haziri, Völlerweg 12, 61381 Friedrichsdorf, (Geschäftsführer), ist am um Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Timm Hartwich, August-Schanz-Straße 46, 60433 Frankfurt am Main, Tel.: 069-8700 278 00, Fax: 069 8700 278 99, E-Mail: hartwich@semper-fi.com bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 26.03.2025
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