Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Argentum Pflege Holding GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe HRB 16621
EUID
DEM1202.HRB16621
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe
Aktenzeichen
61 IN 45/25 Ku
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther
Rolle
Insolvenzverwalter
Adresse
Agnes-Huenninger-Str. 2-4, 36041 Fulda
Telefon
0661292895-0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
02.04.2025 , 13:30 Uhr
Eröffnung
01.07.2025 , 11:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
15.08.2025
Berichtstermin
24.09.2025 , 11:30 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Argentum Pflege Holding GmbH wurde am 02.04.2025 um 13:30 Uhr die Bestellung des vorläufigen Sachwalters Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther angeordnet. Das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung wurde am 01.07.2025 eröffnet. Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 15.08.2025 anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin sowie eine Gläubigerversammlung sind für den 24.09.2025 um 11:30 Uhr beim Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe angesetzt. In derselben Bekanntmachung vom 24.09.2025 ist die Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung sowie die Bestellung von Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther zum Insolvenzverwalter bekannt gegeben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 45/25 Ku: Über das Vermögen der Argentum Pflege Holding GmbH, Rathausplatz 3-7, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 16621), vertr. d.: 1. Jens Brettschneider, (Geschäftsführer), 2. Michael Dillmann, (Geschäftsführer), 3. Volker Robert Hippler, (Geschäftsführer), ist am 01.07.2025 um 11:00 …
61 IN 45/25 Ku: Über das Vermögen der Argentum Pflege Holding GmbH, Rathausplatz 3-7, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 16621), vertr. d.: 1. Jens Brettschneider, (Geschäftsführer), 2. Michael Dillmann, (Geschäftsführer), 3. Volker Robert Hippler, (Geschäftsführer), ist am 01.07.2025 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung der Schuldnerin eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, Agnes-Huenninger-Str. 2-4, 36041 Fulda, Tel.: 0661292895-0, Fax: 0661-292895-18.
Hinweis: Die Schuldnerin wird darauf hingewiesen, dass der Sachwalter von ihr verlangen kann, dass alle eingehenden Gelder nur von ihm entgegengenommen und Zahlungen nur von ihm geleistet werden (§ 275 Abs. 2 InsO).
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 15.08.2025,
b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt; der Berichts- und Prüfungstermin werden verbunden.
Vor dem Insolvenzgericht wird am
Mittwoch, 24.09.2025, 11:30 Uhr, Raum 105, 1. OG, Amtsgerichtsgebäude, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe.
eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Schuldnerin sowie Stellungnahme des Sachwalters und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung über
* die Person des Sachwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Beantragung der Sachwalterzustimmung (§ 277 Abs. 1 S. 1 InsO)
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan)
* die Beauftragung des Sachwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 Abs.1 S. 2 InsO),
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Sachwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstands aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, Schließung des Geschäftsbetriebs,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO).
* Eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung (§ 272 InsO),
* Eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gemäß § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
Hinweise:
> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bad Homburg eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 02.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 45/25 Ku: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Argentum Pflege Holding GmbH, Rathausplatz 3-7, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 16621), vertr. d.: 1. Jens Brettschneider, (Geschäftsführer), 2. Michael Dillmann, (Geschäftsführer), 3. Volker Robert Hippler, (Geschäftsführer), i…
61 IN 45/25 Ku: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Argentum Pflege Holding GmbH, Rathausplatz 3-7, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 16621), vertr. d.: 1. Jens Brettschneider, (Geschäftsführer), 2. Michael Dillmann, (Geschäftsführer), 3. Volker Robert Hippler, (Geschäftsführer), ist die Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben worden. Zum Insolvenzverwalter ist der bisherige Sachwalter, Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, Agnes-Huenninger-Str. 2-4, 36041 Fulda, Tel.: 0661292895-0, Fax: 0661-292895-18, ernannt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 24.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 45/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Argentum Pflege Holding GmbH, vertr.d.d. GF Jens Brettschneider u.a., Rathausplatz 3-7, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 16621), ist am 02.04.2025 um 13:30 Uhr folgendes angeordnet worden:
Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum v…
61 IN 45/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Argentum Pflege Holding GmbH, vertr.d.d. GF Jens Brettschneider u.a., Rathausplatz 3-7, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 16621), ist am 02.04.2025 um 13:30 Uhr folgendes angeordnet worden:
Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, Agnes-Huenninger-Str. 2-4, 36041 Fulda, Tel.: 0661292895-0, Fax: 0661-292895-18.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von der Antragstellerin und von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 02.04.2025
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