Gegenstand des Unternehmens ist das Betreiben gastronomischer Einrichtungen
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Gastronomie
Geschäftstätigkeit
Betrieb gastronomischer Einrichtungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Verfahren über das Vermögen der AHL Gastro GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Enes Kilic, ist am 30.01.2026 um 09:40 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Ulf Martini bestellt worden. Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kaiserslautern eingesehen werden.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AHL Gastro GmbH mit Sitz in Kaiserslautern ist am 30.01.2026 durch Anordnung der vorläufigen Verwaltung eingeleitet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Ulf Martini bestellt. Das Verfahren ist am 28.07.2026 mangels Masse gemäß § 26 Abs. 1 InsO ab…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AHL Gastro GmbH mit Sitz in Kaiserslautern ist am 30.01.2026 durch Anordnung der vorläufigen Verwaltung eingeleitet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Ulf Martini bestellt. Das Verfahren ist am 28.07.2026 mangels Masse gemäß § 26 Abs. 1 InsO abgewiesen worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 236/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AHL Gastro GmbH, Richard-Wagner-Straße 1, 67655 Kaiserslautern, vertr. d.: Enes Kilic, Schienenstraße 17, 68305 Mannheim, (Geschäftsführer), ist am 30.01.2026 um 09:40 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. …
1 IN 236/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AHL Gastro GmbH, Richard-Wagner-Straße 1, 67655 Kaiserslautern, vertr. d.: Enes Kilic, Schienenstraße 17, 68305 Mannheim, (Geschäftsführer), ist am 30.01.2026 um 09:40 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Ulf Martini, E3 16, 68159 Mannheim, Tel.: 0621-40171500, Fax: 0621-401715012, E-Mail: info@martini-rae.de, Internet: info@martini-rechtsanwalt.de bestellt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Kaiserslautern eingesehen werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 30.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 236/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AHL Gastro GmbH, Richard-Wagner-Straße 1, 67655 Kaiserslautern (AG Kaiserslautern, HRB 34081), vertr. d.: Enes Kilic, Schienenstraße 17, 68305 Mannheim, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 28.07.2026 mangels Mass…
1 IN 236/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AHL Gastro GmbH, Richard-Wagner-Straße 1, 67655 Kaiserslautern (AG Kaiserslautern, HRB 34081), vertr. d.: Enes Kilic, Schienenstraße 17, 68305 Mannheim, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 28.07.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht -Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern, Elektronisches Gerichts-und Verwaltungspostfach:safe-sp1-1436791051877-015871088 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Kaiserslautern eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Kaiserslautern an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 28.07.2026
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