Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 8075
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Ahlemeyer GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Obere Kaiserswerther Straße 56, 47249 Duisburg
Handelsregister
Amtsgericht Duisburg HRB 8075
EUID
DER1202.HRB8075
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
620 IN 1389/25
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Andreas Röpke
Adresse
Zum Portsmouthplatz 6, 47051 Duisburg
Telefon
0203/6001880
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
16.06.2025 , 11:41 Uhr
Eröffnung
01.09.2025 , 11:23 Uhr
Forderungsanmeldefrist
06.10.2025
Prüfungstermin
03.11.2025
Gegenstand des Unternehmens
der Handel mit fototechnischen Artikeln aller Art sowie die Erbringung digitaler Dienstleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ahlemeyer GmbH sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Andreas Röpke bestellt. Das Insolvenzverfahren ist am 01.09.2025 um 11:23 Uhr eröffnet worden. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 06.110.2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 03.11.2025. Am 15.09.2025 ist die Anzeige des Insolvenzverwalters über das Vorliegen einer Masseunzulänglichkeit eingegangen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 1389/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 8075 eingetragenen Ahlemeyer GmbH, Obere Kaiserswerther Str. 56, 47249 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Ahlemeyer, Obe…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 1389/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 8075 eingetragenen Ahlemeyer GmbH, Obere Kaiserswerther Str. 56, 47249 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Ahlemeyer, Obere Kaiserswerther Str. 56, 47249 Duisburg
ist am 16.06.2025, um 11:41 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Andreas Röpke, Zum Portsmouthplatz 6, 47051 Duisburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
620 IN 1389/25
Amtsgericht Duisburg, 16.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 1389/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 8075 eingetragenen Ahlemeyer GmbH, Obere Kaiserswerther Str. 56, 47249 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Ahlemeyer, Obere Kaiserswerther Str. 56, 47249 Dui…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 1389/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 8075 eingetragenen Ahlemeyer GmbH, Obere Kaiserswerther Str. 56, 47249 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Ahlemeyer, Obere Kaiserswerther Str. 56, 47249 Duisburg
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.09.2025, um 11:23 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 12.06.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Andreas Röpke, Zum Portsmouthplatz 6, 47051 Duisburg, Telefon: 0203/6001880.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 06.10.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 03.11.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 20.10.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C202 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Zur Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO) wird bestimmt:
IBAN: DE47 3627 0024 0076 3649 06, BIC: DEUTDEDB362.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
620 IN 1389/25
Duisburg, 01.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 1389/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 8075 eingetragenen Ahlemeyer GmbH, Obere Kaiserswerther Str. 56, 47249 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Ahlemeyer, Obere Kaisers…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 1389/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 8075 eingetragenen Ahlemeyer GmbH, Obere Kaiserswerther Str. 56, 47249 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Ahlemeyer, Obere Kaiserswerther Str. 56, 47249 Duisburg
ist am 15.09.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
620 IN 1389/25
Amtsgericht Duisburg, 16.09.2025
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