Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Garten- und Landschaftsbau Veseli UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Borkhofer Str. 30, 47137 Duisburg
Handelsregister
Amtsgericht Duisburg HRB 27009
EUID
DER1202.HRB27009
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
608 IN 62/24
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Joachim C. Mohlitz
Adresse
Philosophenweg 21, 47051 Duisburg
Telefon
0203/41829880
Termine & Fristen
Antrag
02.12.2024
Eröffnung
12.06.2025 , 09:11 Uhr
Forderungsanmeldefrist
31.07.2025
Einsichtnahme
14.08.2025
Prüfungstermin
11.09.2025
Gegenstand des Unternehmens
Garten- und Landschaftsbau sowie Gebäudereinigung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Duisburg hat am 12.06.2025 um 09:11 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Garten- und Landschaftsbau Veseli UG (haftungsbeschränkt) eröffnet. Die Eröffnung erfolgt wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung auf Antrag der Schuldnerin vom 02.12.2024. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Joachim C. Mohlitz ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 31.07.2025 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 11.09.2025. Die Unterlagen liegen ab dem 14.08.2025 zur Einsicht aus. Gegen den Beschluss steht der Schuldnerin die sofortige Beschwerde innerhalb von zwei Wochen zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 608 IN 62/24
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 27009 eingetragenen Garten- und Landschaftsbau Veseli UG (haftungsbeschränkt), Borkhofer Str. 30, 47137 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Verfahrenspfleger Herrn Rechtsanwalt Nils Meißner, Alfre…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 608 IN 62/24
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 27009 eingetragenen Garten- und Landschaftsbau Veseli UG (haftungsbeschränkt), Borkhofer Str. 30, 47137 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Verfahrenspfleger Herrn Rechtsanwalt Nils Meißner, Alfredstraße 220, 45131 Essen
Geschäftszweig: Garten- und Landschaftsbau
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 12.06.2025, um 09:11 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 02.12.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Joachim C. Mohlitz, Philosophenweg 21, 47051 Duisburg, Telefon: 0203/41829880.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 31.07.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 11.09.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 14.08.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C214 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
608 IN 62/24
Duisburg, 12.06.2025
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