Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Ahr Management GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Washingtonallee 40, 22111 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 183408
EUID
DEK1101.HRB183408
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 296/24
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Ulrich Rosenkranz
Adresse
Friesenweg 22, 22763 Hamburg
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
29.11.2024 , 11:40 Uhr
Masseunzulänglichkeit angezeigt
24.02.2025
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist Hotelreinigung, Allgemeinreinigung, Baustellenreinigung, Logistik, Transport, Einbau von Küchen, Personalvermittlung, Gärtnertätigkeiten, Glasreinigung, Spedition.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ahr Management GmbH, Hamburg, ist am 24.02.2025 die Anzeige des Insolvenzverwalters über das Vorliegen einer Masseunzulänglichkeit gemäß §§ 208 bis 210 InsO eingegangen.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ahr Management GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 183408, hat verschiedene Phasen durchlaufen. Am 29.11.2024 um 11:40 Uhr sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ulrich Rosenkranz b…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ahr Management GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 183408, hat verschiedene Phasen durchlaufen. Am 29.11.2024 um 11:40 Uhr sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ulrich Rosenkranz bestellt worden. Es gelten Verfügungsbeschränkungen für die Schuldnerin, und Drittschuldnern ist das Zahlungsverbot auferlegt worden. Am 24.02.2025 ist beim Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Das Verfahren ist somit aufgrund von Masseunzulänglichkeit eingestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 296/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 183408 eingetragenen Ahr Management GmbH, Pillauer Straße 49, 22049 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Dunia Alali
ist am 24.02.2025 bei Geri…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 296/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 183408 eingetragenen Ahr Management GmbH, Pillauer Straße 49, 22049 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Dunia Alali
ist am 24.02.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
67a IN 296/24
Amtsgericht Hamburg, 26.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 296/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 183408 eingetragenen Ahr Management GmbH, Pillauer Straße 49, 22049 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Dunia Alali
Geschäftszweig: …
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 296/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 183408 eingetragenen Ahr Management GmbH, Pillauer Straße 49, 22049 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Dunia Alali
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist Hotelreinigung, Allgemeinreinigung, Baustellenreinigung, Logistik, Transport, Einbau von Küchen, Personalvermittlung, Gärtnertätigkeiten, Glasreinigung, Spedition.
ist am 29.11.2024, um 11:40 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Ulrich Rosenkranz, Friesenweg 22, 22763 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67a IN 296/24
Amtsgericht Hamburg, 29.11.2024
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