Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
AHT GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Rheinische Allee 2, 50858 Köln
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 96221
EUID
DER3306.HRB96221
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70a IN 107/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Turgay Cibir
Adresse
Usedomstr. 54, 50765 Köln
Termine & Fristen
Prüfungsstichtag
27.10.2024
Einsichtnahme Forderungen
27.10.2024
Prüfungsstichtag
01.09.2025
Einsichtnahme Forderungen
01.09.2025
Einsichtnahme Forderungen
08.06.2026
Prüfungsstichtag
07.07.2026
Einsichtnahme Forderungen
05.10.2026
Prüfungsstichtag
21.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
der Im- und Export sowie Groß- und Einzelhandel und Internetversandhandel von Parfümen, Kosmetikartikeln, Souvenirs, Textilien, Mobilfunktelefonen, Computern und alle damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, die Herstellung von Parfümen und Kosmetikartikeln, der Güterkraftverkehr bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht sowie die Fahrzeugvermietung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AHT GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 96221, ist anhängig. Die gesetzlich vertretene Geschäftsführerin ist Frau Turgay Cibir. Im Verfahren werden nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 InsO geprüft. Für die erste Bekanntmachung vom 01.07.2025 war der Prüfungsstichtag der 01.10.2025. In der späteren Bekanntmachung vom 07.04.2026 wurde der Prüfungsstichtag auf den 07.07.2026 festgelegt. Spätestens an diesem Tag muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen sowie die Anmeldungsunterlagen wurden bzw. werden ab dem 08.06.2026 zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln niedergelegt. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung innerhalb von zwei Wochen zu.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AHT GmbH wird vom Amtsgericht Köln unter dem Aktenzeichen 70a IN 107/23 geführt. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB96221 eingetragen und hat ihren Sitz in Köln. Gesetzlich vertreten wird sie durch den Geschäftsführer Herrn Turgay Cibir. Im…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AHT GmbH wird vom Amtsgericht Köln unter dem Aktenzeichen 70a IN 107/23 geführt. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB96221 eingetragen und hat ihren Sitz in Köln. Gesetzlich vertreten wird sie durch den Geschäftsführer Herrn Turgay Cibir. Im Verfahrensverlauf wurden mehrere Beschlüsse zur Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 InsO erlassen. Die entsprechenden Prüfungsstichtage waren der 27.11.2024, der 01.10.2025 und der 07.07.2026. Die Tabellen mit den angemeldeten Forderungen sowie die Anmeldungsunterlagen wurden bzw. werden ab dem 27.10.2024, 01.09.2025 und 08.06.2026 zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Gerichts niedergelegt. Gläubigern, deren Forderungen festgestellt worden sind, wird mitgeteilt, dass sie keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung erhalten. Gegen die Beschlüsse steht den Beteiligten der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung zu.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AHT GmbH wird vom Amtsgericht Köln unter dem Aktenzeichen 70a IN 107/23 geführt. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB96221 eingetragen und wird gesetzlich durch Geschäftsführer Turgay Cibir vertreten. Im Verfahrensverlauf wurden mehrere Besc…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AHT GmbH wird vom Amtsgericht Köln unter dem Aktenzeichen 70a IN 107/23 geführt. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB96221 eingetragen und wird gesetzlich durch Geschäftsführer Turgay Cibir vertreten. Im Verfahrensverlauf wurden mehrere Beschlüsse zur Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 InsO erlassen. Die Forderungsprüfung erfolgte bzw. erfolgt über verschiedene Stichtage, wobei die Termine der späteren Bekanntmachungen maßgeblich sind. Der letzte festgestellte Prüfungsstichtag ist der 21.10.2026. Ab dem 05.10.2026 wurden die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht niedergelegt. Gegen die Beschlüsse steht den Beteiligten der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung offen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 107/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB96221 eingetragenen AHT GmbH, Rheinische Allee 2, 50858 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Turgay Cibir, Usedomstr. 54, 50765 Köln
sollen die nachträgli…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 107/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB96221 eingetragenen AHT GmbH, Rheinische Allee 2, 50858 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Turgay Cibir, Usedomstr. 54, 50765 Köln
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 07.07.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 08.06.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1216 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70a IN 107/23
Amtsgericht Köln, 07.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 107/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB96221 eingetragenen AHT GmbH, Rheinische Allee 2, 50858 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Turgay Cibir, Usedomstr. 54, 50765 Köln
wird angeordnet:
Die …
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 107/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB96221 eingetragenen AHT GmbH, Rheinische Allee 2, 50858 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Turgay Cibir, Usedomstr. 54, 50765 Köln
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der
01.10.2025.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem
01.09.2025
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1216 niedergelegt.
Gläubiger, dessen Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70a IN 107/23
Amtsgericht Köln, 01.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 107/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB96221 eingetragenen AHT GmbH, Rheinische Allee 2, 50858 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Turgay Cibir, Usedomstr. 54, 50765 Köln
wird angeordnet:
Die …
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 107/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB96221 eingetragenen AHT GmbH, Rheinische Allee 2, 50858 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Turgay Cibir, Usedomstr. 54, 50765 Köln
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der
27.11.2024.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 27.10.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1216 niedergelegt.
Gläubiger, dessen Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70a IN 107/23
Amtsgericht Köln, 27.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 107/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB96221 eingetragenen AHT GmbH, Rheinische Allee 2, 50858 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Turgay Cibir, Usedomstr. 54, 50765 Köln
wird angeordnet:
Die …
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 107/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB96221 eingetragenen AHT GmbH, Rheinische Allee 2, 50858 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Turgay Cibir, Usedomstr. 54, 50765 Köln
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der
21.10.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem
05.10.2026
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1216 niedergelegt.
Gläubiger, dessen Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
70a IN 107/23
Amtsgericht Köln, 21.07.2026
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