Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Insolvenzprofil
Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Entwicklung von App`s und weiteren Softwareentwicklungen, sowie der Aufbau und das Betreiben von Servern (Boxx), wie ebenfalls der Aufbau und das Betreiben einer eigenen Online-Plattform, auch mit Fremdfirmen und Produkten mit und ohne elektronische Komponenten. Der Verkauf und Handel über Online-Pattformen. Insbesondere fungiert die AI Projectboxx & Holding GmbH im Rahmen von Dienstleistungen im Bereich der künstlichen Intelligenz als Gesellschafterin und in Holdingfunktion für weitere Projektgesellschaften im In- und Ausland. Halten, Erwerb und Verwaltung von eigenem Vermögen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleister für fremde Dritte. Darüber hinaus betätigt sich die Holding Gesellschaft als Unternehmensberatung, insbesondere auf dem Gebiet von strategischem Marketing, Controling, Projektentwicklung und Bewirtschaftung von Gebäuden und Liegenschaften. Außerdem vermittelt das Unternehmen Projektfinanzierungen an eigene Unternehmen und Kapitalgesellschaften im In- und Ausland, soweit hierzu keine genehmigungspflichtigen Tätigkeiten ausgeführt werden. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte betreiben, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu erfüllen. Sie wird sich vorwiegend an internationalen Projekten und Investitionsmöglichkeiten, Unternehmen und Kapitalgesellschaften ähnlicher Art im In- und Ausland beteiligen, kann Unternehmen im In- und Ausland, sowie Zweigniederlassungen errichten, bestehende erwerben oder sich an diesen beteiligen und/oder deren Geschäftsführung übernehmen.
Das Amtsgericht München hat den Antrag der AI Projectboxx & Holding GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen geprüft. Die Schuldnerin, vertreten durch Geschäftsführer Ingo Lademann, betreibt Softwareentwicklungen und Serverbetriebe. Das Gericht hat den Antrag mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO.
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