Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
AIPC Global UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hamburg
Adresse
Rappstraße 2, 20146 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 139011
EUID
DEK1101.HRB139011
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 273/26
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Thomas Mario Christiani
Adresse
Nordlandweg 79, 22145 Hamburg
Termine & Fristen
Abweisung mangels Masse
27.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist Beratung, Dienstleistungen und Verkauf, sowie Vermittlung von Beratung, Dienstleistungen und Verkauf in den Bereichen Software, Musik & Entertainment, Internet, IT und IT Expertise weltweit sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten; ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten jeder Art, soweit nicht die Erlaubnis vorliegt; die Gesellschaft darf sich an anderen Unternehmen, auch geschäftsführend, beteiligen, Unternehmen erwerben und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AIPC Global UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Hamburg ist am 27.07.2026 mangels Masse gemäß § 26 Abs. 1 InsO abgewiesen worden. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens wurde somit nicht stattgegeben. Gegen diese Entscheidung kann die Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen, beginnend mit der Zustellung oder Verkündung, sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Hamburg einlegen. Die Frist beginnt bei öffentlicher Bekanntmachung zwei Tage nach Veröffentlichung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
67a IN 273/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AIPC Global UG (haftungsbeschränkt), Gegenstand des Unternehmens ist Beratung, Dienstleistungen und Verkauf, so. Vermittlung von Beratung, Rappstraße 2, 20146 Hamburg (AG Hamburg, HRB 139011), vertr. d.: Thomas Mario Christiani, Nordlandweg 79, 2214…
67a IN 273/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AIPC Global UG (haftungsbeschränkt), Gegenstand des Unternehmens ist Beratung, Dienstleistungen und Verkauf, so. Vermittlung von Beratung, Rappstraße 2, 20146 Hamburg (AG Hamburg, HRB 139011), vertr. d.: Thomas Mario Christiani, Nordlandweg 79, 22145 Hamburg, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 27.07.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Hamburg eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hamburg an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hamburg, 27.07.2026
Datenschutzhinweise:
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter
https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise
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