Vorläufige Maßnahmen Nordrhein-Westfalen HRB 17645

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

AIRIA GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Hülsbergstr. 253, 45772 Marl
Handelsregister
Amtsgericht Bochum HRB 17645
EUID
DER2201.HRB17645

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
165 IN 179/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Werner F. Mühlenbrock
Adresse
Vikariestr. 1, 45768 Marl

Termine & Fristen

Anordnung vorläufiger Maßnahmen
31.07.2026 , 13:33 Uhr

Gegenstand des Unternehmens

1. Gegenstand des Unternehmens ist das Einbringen von luftgeschützten Dienstleistungen mit bemannten und unbemannten Fluggeräten jeder Art, Forschung und Entwicklung von Rotorblattdesign und Computerprogrammen und der dazugehörigen Netzwerktechnologie sowie der Handel mit Drohnen zu Forschungszwecken und Kooperationen, ferner Schulungsteilnehmervermittlungen, Vertrieb von Produktionen und Objekten für den Bau und Baunebengewerbe sowie Provisionsabrechnungen. 2. Ferner ist Gegenstand des Unternehmens der Betrieb einer Bauunternehmung und damit verbundene Ausführung von Bauarbeiten aller Art und aller damit zusammenhängenden Geschäfte sowie Maßnahmen, auch als Generealunternehmen und Generalübernehmer für Bauherren und Bauträger unter Einschaltung von einem oder mehreren Subunternehmen sowie von eigenen Arbeitskräften. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, schlüsselfertige Gebäude, die sowohl zu Wohn- als auch zu gewerblichen Zwecken genutzt werden, als Generalunternehmer herzustellen, zu vertreiben und zu verkaufen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Essen hat am 31.07.2026 um 13:33 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der AIRIA GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 17645, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Der Geschäftsführer Herr Leoni Krüssel ist gesetzlich vertreten. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Werner F. Mühlenbrock bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Den Drittschuldnern wird die Zahlung an die Schuldnerin untersagt, während der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt ist, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 179/26 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 17645 eingetragenen AIRIA GmbH, Hülsbergstr. 253, 45772 Marl, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Leoni Krüssel, Hülsbergstr. 253, 45772 Marl Ges…

Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren

Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.