Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
AJ Wärmepumpen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Im Teelbruch 40, 45219 Essen
Handelsregister
Amtsgericht Essen HRB 34457
EUID
DER2503.HRB34457
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
167 IN 120/25
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Christoph Chrobok
Adresse
Zweigertstr. 53, 45130 Essen
Termine & Fristen
Eröffnung
03.09.2025 , 15:24 Uhr
Forderungsanmeldefrist
02.10.2025
Prüfungstermin
20.10.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die Herstellung von Heizungsanlagen, insbesondere von Wärmepumpenanlagen, sowie die Projektierung und Beratung in diesen Bereichen und alle dazu gehörigen Serviceleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Essen hat am 03.09.2025 um 15:24 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AJ Wärmepumpen GmbH eröffnet. Das Verfahren ist aufgrund eines Antrags des Schuldners wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eingeleitet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christoph Chrobok ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 02.10.2025. Auf die Durchführung eines Berichtstermins ist gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet worden. Der Stichtag für den Prüfungstermin und die erste Gläubigerversammlung ist der 20.10.2025. Bis zu diesem Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Punkten einreichen. Die Forderungsliste und Anmeldeunterlagen sind ab dem 08.10.2025 zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am 20.10.2025 bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 120/25
Über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 34457 eingetragenen AJ Wärmepumpen GmbH, vertr. d. d. Gf., Im Teelbruch 40, 45219 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Angelo Jerzyk, Im Teelbruch 40, 45219 Essen
Geschäftszwei…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 120/25
Über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 34457 eingetragenen AJ Wärmepumpen GmbH, vertr. d. d. Gf., Im Teelbruch 40, 45219 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Angelo Jerzyk, Im Teelbruch 40, 45219 Essen
Geschäftszweig: Die Herstellung von Heizungsanlagen, insbesondere von Wärmepumpenanlagen, sowie die Projektierung und Beratung in diesen Bereichen und alle dazu gehörigen Serviceleistungen.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 03.09.2025, um 15:24 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 14.08.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags des Schuldners.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Christoph Chrobok, Zweigertstr. 53, 45130 Essen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 02.10.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 20.10.2025.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 08.10.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 158 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner des Schuldners (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
167 IN 120/25
Essen, 03.09.2025
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