Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
AK TRADE INTERNATIONAL GMBH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Aumühle 80, 27793 Wildeshausen
Handelsregister
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) HRB 212626
EUID
DEP3210.HRB212626
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
162 IN 124/19
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Prüfungstermin
13.05.2025
Gläubigerversammlung
20.10.2025
Gegenstand des Unternehmens
Im- und Export Waren aller Art, Vermittlung von Geschäften, Beratung von Unternehmen, Dienstleistungen für Unternehmen, Groß- und Einzelhandel mit Lebensmitteln, Getränken, Gastronomie- und Kioskbedarf, Ladeneinrichtung, Tabakwaren sowie Waren aller Art und der Betrieb von Imbissbetrieb, Bistro, Café, Restaurant und Musikveranstaltungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AK TRADE INTERNATIONAL GMBH ist eröffnet und läuft. Das Amtsgericht Essen hat die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO). Der Prüfungsstichtag für diesen Schritt ist der 13.05.2025, an dem ein schriftlicher Widerspruch bei Gericht eingehen muss. Zudem ist eine besondere Gläubigerversammlung für den 20.10.2025 angesetzt, um über einen Vergleich des Insolvenzverwalters mit Herrn Musa Aycil abzustimmen, der die Zahlung von € 500.000,00 an die Insolvenzmasse vorsieht. Gegen die zugrundeliegenden Beschlüsse steht der Rechtsbehelf der Erinnerung innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung zur Verfügung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 124/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg unter HRB 212626 eingetragenen AK TRADE INTERNATIONAL GMBH, Aumühle 80, 27793 Wildeshausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Elislav Asenov, Aumühle 80, 27793 …
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 124/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg unter HRB 212626 eingetragenen AK TRADE INTERNATIONAL GMBH, Aumühle 80, 27793 Wildeshausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Elislav Asenov, Aumühle 80, 27793 Wildeshausen
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 20.10.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Abschluss eines Vergleichs des Insolvenzverwalters mit Herrn Musa Aycil, der die Zahlung eines Betrags in Höhe von € 500.000,00 an die Insolvenzmasse vorsieht. Im Gegenzug werden mit der Erfüllung des Vergleichs sämtliche Forderungen gegen Herrn Aycil und die OMNIA MEAT GmbH abgegolten und erledigt.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 15.09.2025 nebst Beschlussanträgen verwiesen.
Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 188 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
162 IN 124/19
Amtsgericht Essen, 17.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 124/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Oldenburg unter HRB 212626 eingetragenen AK TRADE INTERNATIONAL GMBH, Aumühle 80, 27793 Wildeshausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Elislav Asenov, Aumühle 80, 27793 Wildesh…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 124/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Oldenburg unter HRB 212626 eingetragenen AK TRADE INTERNATIONAL GMBH, Aumühle 80, 27793 Wildeshausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Elislav Asenov, Aumühle 80, 27793 Wildeshausen
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 13.05.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Essen, Zimmer Nr. 188 niedergelegt.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 188 eingesehen werden.
162 IN 124/19
Amtsgericht Essen, 02.04.2025
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