Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 6937
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
A.K. Transport, Logistik und Kfz-Service UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Lemgo HRB 6937
EUID
DER2307.HRB6937
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Detmold
Aktenzeichen
10 IN 101/23
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Martin Schmidt
Adresse
Gildestraße 11 a, 32760 Detmold
Termine & Fristen
Prüfungstermin
20.05.2025
Prüfungstermin
03.11.2025
Fristende Stellungnahme
30.01.2026
Aufhebung
27.03.2026 , 12:31 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der A.K. Transport, Logistik und Kfz-Service UG (haftungsbeschränkt) wird vom Amtsgericht Detmold unter dem Aktenzeichen 10 IN 101/23 durchgeführt. Der Geschäftsführer Herr Klaus Kersten vertritt die Schuldnerin gesetzlich. Als Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Martin Schmidt bestellt. Im Verlauf des Verfahrens wurden Forderungen geprüft, wobei der Prüfungsstichtag zunächst auf den 20.05.2025 und später auf den 03.11.2025 festgelegt wurde. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wurden am 15.12.2025 festgesetzt. Am selben Tag stimmte das Gericht der Schlussverteilung zu, nachdem die Beteiligten im schriftlichen Verfahren bis zum 30.01.2026 Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten hatten. Für die Verteilung an die Gläubiger im Range des § 38 InsO steht ein Betrag von 18.459,00 EUR zur Verfügung, während Forderungen in Höhe von 141.997,75 EUR angemeldet wurden. Das Verfahren ist am 27.03.2026 um 12:31 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 101/23
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 6937 eingetragenen A.K. Transport, Logistik und Kfz-Service UG (haftungsbeschränkt), Auf dem Kampe 1, 32689 Kalletal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Kerst…
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 101/23
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 6937 eingetragenen A.K. Transport, Logistik und Kfz-Service UG (haftungsbeschränkt), Auf dem Kampe 1, 32689 Kalletal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Kersten
Geschäftszweig: Der Transport von Presseerzeugnissen und anderen Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nicht überschreiten u. a.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Martin Schmidt, Gildestraße 11 a, 32760 Detmold
wird heute, am 27.03.2026, um 12:31 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Detmold eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
10 IN 101/23
Amtsgericht Detmold, 27.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 101/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 6937 eingetragenen A.K. Transport, Logistik und Kfz-Service UG (haftungsbeschränkt), Auf dem Kampe 1, 32689 Kalletal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Ke…
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 101/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 6937 eingetragenen A.K. Transport, Logistik und Kfz-Service UG (haftungsbeschränkt), Auf dem Kampe 1, 32689 Kalletal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Kersten
Geschäftszweig: Der Transport von Presseerzeugnissen und anderen Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nicht überschreiten u. a.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Martin Schmidt, Gildestraße 11 a, 32760 Detmold
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
30.01.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold, Zimmer Nr. 205, aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Detmold eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
10 IN 101/23
Amtsgericht Detmold, 15.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 101/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 6937 eingetragenen A.K. Transport, Logistik und Kfz-Service UG (haftungsbeschränkt), Auf dem Kampe 1, 32689 Kalletal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Ke…
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 101/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 6937 eingetragenen A.K. Transport, Logistik und Kfz-Service UG (haftungsbeschränkt), Auf dem Kampe 1, 32689 Kalletal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Kersten
Geschäftszweig: Der Transport von Presseerzeugnissen und anderen Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nicht überschreiten u. a.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Martin Schmidt, Gildestraße 11 a, 32760 Detmold
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung ... €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen ... €
Zwischensumme ... €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von ... € ... €
Endbetrag ... €
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 10.08.2023 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
A.
Berechnungsmasse
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Der Berechnungswert gemäß § 1 InsVV ergibt sich nach der Auswertung der Insolvenzbuchhaltung vom 30.09.2025 aus der Summe von folgenden Positionen:
Steuererstattungen 38,00 €
Guthaben bei Kreditinstituten 309,96 €
Anfechtungsansprüche 47.182,30 €
Summe: 47.530,26 €
Abzüge gemäß § 1 Abs. 2 InsVV sind nicht vorzunehmen. Insbesondere mussten keine Zahlungen an aus- und absonderungsberechtigte Gläubiger geleistet werden.
Auch hat eine Betriebsfortführung im eröffneten Verfahren nicht stattgefunden.
B.
Regelvergütung/Mindestvergütung
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach ... € (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Demgegenüber beläuft sich die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV unter Berücksichtigung von 17 Gläubigern auf ... €.
Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
C.
Externe Dienstleister; Verträge nach § 4 Abs. 1 S. 3 InsVV
Der Insolvenzverwalter hat ausweislich der Schlussrechnung die [...] mit der Lohnbuchführung für die Monate Juni und Juli 2023 beauftragt. Zu Lasten der Masse wurden netto 200,00 € abgerechnet. Die Schuldnerin hatte bereits vorinsolvenzlich die vorgenannte Dienstleisterin mit der Lohnbuchführung beauftragt. Folglich konnte der Insolvenzverwalter diese Aufgabe als Sonderaufgabe delegieren (vgl. Schmidt/Wischemeyer/Wolgast, Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung InsVV, §§ 4, 5 InsVV Rn. 25; Haarmeyer/Lissner, Die Prüfung von Vergütungsanträgen im Insolvenzverfahren 2. Aufl. 2024, Kap. 5 Rn. 99; BGH, Beschluss vom 22.07.2004, Az. IX ZB 161/03).
Demnach ist hier eine Korrektur der Vergütung aufgrund zulasten der Insolvenzmasse delegierter Regelaufgaben des Insolvenzverwalters nicht angezeigt.
D.
Zu- und Abschläge
Durch §§ 63 Abs. 1 S. 3 InsO, 3 InsVV wird vorgegeben, dass bei der Vergütungsfestsetzung dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung des Verwalters durch Abweichungen vom Regelsatz in Gestalt von Zu- und Abschlägen Rechnung getragen werden soll.
Sachverhalte, für die eine Zuschlagsgewährung in Betracht zu ziehen wäre, wurden weder vorgetragen noch sind solche anhand der Schlussrechnung erkennbar.
Abschlagswürdigen Sachverhalte liegen ebenfalls nicht vor.
E.
Angemessene Vergütung/Gesamtvergütungssatz
Auch nach einer wertenden Gesamtschau des Insolvenzverfahrens verbleibt es bei der Regelvergütung. Für den festgestellten Aufwand insgesamt erscheint der Regelsatz angemessen und gerechtfertigt.
F.
Auslagen
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Nach seiner Wahl kann der Verwalter bestimmen, ob er seine Auslagen für das Verfahren im Wege des Einzelnachweises oder unter Inanspruchnahme der Pauschalierung nach § 8 Abs. 3 InsVV geltend machen will.
Anstelle eines Einzelnachweises hat der Verwalter vorliegend pauschal abgerechnet.
Danach erhält der Verwalter gemäß § 8 Abs. 3 S. 1 InsVV als Auslagenpauschale für das erste Jahr 15 % der Regelvergütung, danach 10 %, und zwar für jedes (angefangene) Jahr. Bezugsgröße für die Berechnung der Auslagenpauschale ist die Regelvergütung im Sinne von § 2 InsVV. Infolgedessen sind Zu- und Abschläge bei der Berechnung der Auslagenpauschale nicht zu berücksichtigen.
Die Auslagenpauschale ist auf eine absolute Höhe von 350 € je angefangenen Monat der Tätigkeit begrenzt. Zusätzlich darf die Pauschale gemäß § 8 Abs. 3 S. 2 InsVV 30 % der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der pauschalierte Auslagenersatz nach § 8 Abs. 3 InsVV beträgt demnach ... €.
Außerdem sind dem Verwalter die Kosten für die im Auftrag des Insolvenzgerichts durchgeführten Zustellungen zu erstatten.
Für insgesamt 32 berücksichtigungsfähige Zustellungen ergeben sich Zustellungskosten i.H.v. ... €.
G.
Zusammenfassung der Vergütung und Auslagen
Im Ergebnis ergibt sich folgende Berechnung zur Festsetzung:
[...]
H.
Umsatzsteuer/Vorsteuererstattung
Aus der Steuererstattung aus Umsatzsteuer ergibt sich eine weitere Vergütung (BGH, Beschluss vom 05.07.2007 - IX ZB 305/04 u.a.).
Die Berechnungsgrundlage erhöht sich somit um ... auf 51.814,23 €.
Die Gesamtvergütung beträgt danach:
[...]
Es erfolgt der Hinweis, dass die zu erwartende Umsatzsteuererstattung aus dem Verwalterhonorar im Voraus bei der Berechnungsgrundlage gemäß § 1 InsVV nur in der Höhe zu berücksichtigen ist, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26.02.2015 - IX ZB 9/13).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Detmold statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Detmold eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Detmold eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold, Zimmer Nr. 205, eingesehen werden.
10 IN 101/23
Amtsgericht Detmold, 15.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 101/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 6937 eingetragenen A.K. Transport, Logistik und Kfz-Service UG (haftungsbeschränkt), Auf dem Kampe 1, 32689 Kalletal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Ke…
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 101/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 6937 eingetragenen A.K. Transport, Logistik und Kfz-Service UG (haftungsbeschränkt), Auf dem Kampe 1, 32689 Kalletal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Kersten
Geschäftszweig: Der Transport von Presseerzeugnissen und anderen Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nicht überschreiten u. a.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Martin Schmidt, Gildestraße 11 a, 32760 Detmold
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 141.997,75 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 18.459,00 EUR zur Verfügung.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold, Zimmer Nr. 205, zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
10 IN 101/23
Amtsgericht Detmold, 16.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 101/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 6937 eingetragenen A.K. Transport, Logistik und Kfz-Service UG (haftungsbeschränkt), Auf dem Kampe 1, 32689 Kalletal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Ke…
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 101/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 6937 eingetragenen A.K. Transport, Logistik und Kfz-Service UG (haftungsbeschränkt), Auf dem Kampe 1, 32689 Kalletal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Kersten
Geschäftszweig: Der Transport von Presseerzeugnissen und anderen Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nicht überschreiten u. a.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Martin Schmidt, Gildestraße 11 a, 32760 Detmold
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 03.11.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold, Zimmer Nr. 205, niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Detmold eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
10 IN 101/23
Amtsgericht Detmold, 02.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 101/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 6937 eingetragenen A.K. Transport, Logistik und Kfz-Service UG (haftungsbeschränkt), Auf dem Kampe 1, 32689 Kalletal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Ke…
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 101/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 6937 eingetragenen A.K. Transport, Logistik und Kfz-Service UG (haftungsbeschränkt), Auf dem Kampe 1, 32689 Kalletal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Kersten
Geschäftszweig: Der Transport von Presseerzeugnissen und anderen Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nicht überschreiten u. a.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Martin Schmidt, Gildestraße 11 a, 32760 Detmold
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 20.05.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold, Zimmer Nr. 205 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Detmold eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
10 IN 101/23
Amtsgericht Detmold, 08.04.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.