Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Akademie Lothar Kannenberg GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Hauptstraße 30, 27386 Bothel
Handelsregister
Amtsgericht Walsrode HRB 204830
EUID
DEP2716.HRB204830
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Walsrode
Aktenzeichen
11 IN 101/17
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Lothar Kannenberg
Adresse
Bremers Garten 8, 27374 Visselhövede
Termine & Fristen
Aufhebung
28.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Erwerb und Betrieb von Frachtschiffen, die Durchführung von sozialpädagogischen Maßnahmen auf Schiffen und damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Betreibung von pädagogischen Einrichtungen an Land. Bildungsangebote für Jugendliche und Erwachsene.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Akademie Lothar Kannenberg GmbH ist am 28.08.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Die Schlussverteilung ist vollzogen worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 101/17: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Akademie Lothar Kannenberg GmbH, Hauptstraße 30, 27386 Bothel (AG Walsrode, HRB 204830), vertr. d.: Lothar Kannenberg, Bremers Garten 8, 27374 Visselhövede, (Geschäftsführer), ist am 28.08.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Die Schlussverteilung ist vollz…
11 IN 101/17: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Akademie Lothar Kannenberg GmbH, Hauptstraße 30, 27386 Bothel (AG Walsrode, HRB 204830), vertr. d.: Lothar Kannenberg, Bremers Garten 8, 27374 Visselhövede, (Geschäftsführer), ist am 28.08.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Die Schlussverteilung ist vollzogen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Aufhebung des Verfahrens kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Walsrode, 28.08.2026
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