Eröffnungsbeschluss Hamburg HRB 170641

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

AKAK Bau GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Veddeler Damm 36-40, 20457 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 170641
EUID
DEK1101.HRB170641

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 129/24
Phase
Eröffnungsbeschluss

Insolvenzverwalter

Name
Dr. Silke Wehdeking
Adresse
Rosenstraße 3, 20095 Hamburg

Termine & Fristen

Antrag eingegangen
12.04.2024
Eröffnung
01.07.2024 , 11:23 Uhr
Forderungsanmeldefrist
30.08.2024
Einsichtnahme Forderungsverzeichnis
09.09.2024
Prüfungstermin
30.09.2024

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens sind Dienstleistungen im Bereich Logistik, Containerbe- und Entladung, Lagerarbeiten, Kommissionierung, Reinigungsservice, Montageservice, Abbruch, Brandwache und Personalvermittlung, Maurer- und Stahlbetonarbeiten sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten aller Art ausgenommen erlaubnispflichtige Tätigkeiten aller Art.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Hamburg hat am 01.07.2024 um 11:23 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AKAK Bau GmbH eröffnet. Die Eröffnung erfolgte wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung auf Antrag einer Gläubigerin, der am 12.04.2024 bei Gericht eingegangen war. Zur Insolvenzverwalterin ist Dr. Silke Wehdeking ernannt worden. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 30.08.2024 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie in Anspruch nehmen. Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen; das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 30.09.2024. Bis zu diesem Datum können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Punkten bei Gericht einreichen. Die Tabelle mit den Forderungen wird spätestens ab dem 09.09.2024 zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Gegen den Eröffnungsbeschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde innerhalb von zwei Wochen zu.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 129/24 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 170641 eingetragenen AKAK Bau GmbH, Veddeler Damm 36-40, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Antonija Kosic Geschäftszweig: Dienstleistungen im Bereich Logistik, …

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