Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
akba GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stuttgart HRB 758205
EUID
DEB8534.HRB758205
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
9 IN 1449/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Ahmet Kutun
Termine & Fristen
Prüfungstermin
19.08.2026
Widerspruchsfrist
26.10.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der akba GmbH in Stuttgart ist eröffnet. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt die Prüfung der bis zum 19.08.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten wird Gelegenheit eingeräumt, den Forderungsanmeldungen bis zum 26.10.2026 beim Insolvenzgericht schriftlich zu widersprechen. Nach Ablauf dieser Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 1449/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
akba GmbH, Große Falterstr. 37 A, 70597 Stuttgart, vertreten durch den Geschäftsführer Ahmet Kutun
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 758205
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 19.08.2026 nachträglich angemeldeten g…
9 IN 1449/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
akba GmbH, Große Falterstr. 37 A, 70597 Stuttgart, vertreten durch den Geschäftsführer Ahmet Kutun
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 758205
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 19.08.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 9-12 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 26.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 19.08.2026
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