Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
der Handel, Vertrieb & Vermittlung mit bzw. von Waren aller Art, insbesondere mit Kommunikationsartikeln aller Art, sofern es sich nicht um erlaubnis- oder genehmigungspflichtige Tätigkeiten handelt oder die Erlaubnis bzw. Genehmigung im Einzelfall oder allgemein vorliegt; - das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften sowie das Verwalten eigenen Vermögens; - Betrieb von Discotheken, von Schank- und Speisewirtschaften, auch mit regelmäßigen Tanz- und Musikveranstaltungen; von Sport- und Freizeiteinrichtungen; von Veranstaltungs- und Ticketservice; von Konzertveranstaltungen - Erbringung und Vermittlung von Kommunikationsdienstleistungen aller Art - Personaldienstleistungen, sofern es sich nicht um erlaubnis- oder genehmigungspflichtige Tätigkeiten handelt oder die Erlaubnis bzw. Genehmigung im Einzelfall oder allgemein vorliegt; - Promotion, auch Betreiben einer Promotionagentur
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der AKFB Hamburger GmbH ist zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Als Prüfungsstichtag wurde Freitag, der 28. August 2026, bestimmt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen eine Forderung muss spätestens an diesem Stichtag bei Gericht eingehen und angibt, ob die Forderung nach Grund, Betrag oder Rang bestritten wird. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cottbus zur Einsicht niedergelegt. Gegen den Beschluss ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG zulässig.
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