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Insolvenzprofil
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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Akin Bäckerei GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Gifhorn hat die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben. Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung gegeben. Der vollständige Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Originalbekanntmachung
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