Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Akiva UG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Gerichtstr. 19e, 67433 Neustadt
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein HRB 64955
EUID
DET3104V.HRB64955
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr.
Aktenzeichen
1 IN 73/20
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Stephan Haspel
Adresse
Hermann-Staudinger-Str. 2, 76829 Landau in der Pfalz
Telefon
06341/51020
E-Mail
Termine & Fristen
Schlusstermin
22.04.2025
Aufhebung
03.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist Erbringung von Dienstleistungen verschiedener Art, die zulassungsfrei und ohne besondere behördliche Genehmigung erbracht werden dürfen, insbesondere Raumausstattung, Renovierungsarbeiten, Reparaturen, Umbau, Umzugshilfe, Entrümpelung, Haushaltshilfe, Fliesenarbeiten in Privathaushalten und in anderen Firmen, sowie Handel mit Kraftfahrzeugen, Zubehör und Ersatzteilen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Akiva UG ist am 03.02.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor wurde durch Beschluss vom 21.02.2025 die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt und ein Schlusstermin für den 22.04.2025 bestimmt. An diesem Termin sollten nachträglich angemeldete Forderungen geprüft, die Schlussrechnung erörtert und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis erhoben werden. Der verfügbare Massebestand wurde mit 2.840,17 EUR angegeben, während Insolvenzforderungen in Höhe von 8.195,81 EUR zu berücksichtigen waren. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Stephan Haspel sind durch Beschluss vom 21.02.2025 festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 73/20: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Akiva UG, vertr. d. den GF Israil Epstein, Gerichtstraße 19e, 67433 Neustadt an der Weinstraße (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 64955), vertr. d.: Israil Epstein, Gerichtstraße 19e, 67433 Neustadt an der Weinstraße, (Geschäftsführer), ist am 03.02.2026 gemäß § 200 …
1 IN 73/20: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Akiva UG, vertr. d. den GF Israil Epstein, Gerichtstraße 19e, 67433 Neustadt an der Weinstraße (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 64955), vertr. d.: Israil Epstein, Gerichtstraße 19e, 67433 Neustadt an der Weinstraße, (Geschäftsführer), ist am 03.02.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Neustadt a.d.Wstr., Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt a.d.Wstr. einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Neustadt a.d.Wstr., Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt a.d.Wstr. ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 03.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 73/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Akiva UG, vertr. d. den GF Israil Epstein, Gerichtstraße 19e, 67433 Neustadt an der Weinstraße (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 64955), vertr. d.: Israil Epstein, Gerichtstraße 19e, 67433 Neustadt an der Weinstraße, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zust…
1 IN 73/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Akiva UG, vertr. d. den GF Israil Epstein, Gerichtstraße 19e, 67433 Neustadt an der Weinstraße (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 64955), vertr. d.: Israil Epstein, Gerichtstraße 19e, 67433 Neustadt an der Weinstraße, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Schlusstermin wird bestimmt auf:
22.04.2025.
Der Termin dient der
a) Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
b) Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 1 Woche vor dem oben genannten Termin in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Neustadt a.d.Wstr., Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt a.d.Wstr. einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Neustadt a.d.Wstr., Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt a.d.Wstr. ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 21.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 73/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Akiva UG, vertr. d. den GF Israil Epstein, Gerichtstraße 19e, 67433 Neustadt an der Weinstraße (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 64955), vertr. d.: Israil Epstein, Gerichtstraße 19e, 67433 Neustadt an der Weinstraße, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Ausl…
1 IN 73/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Akiva UG, vertr. d. den GF Israil Epstein, Gerichtstraße 19e, 67433 Neustadt an der Weinstraße (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 64955), vertr. d.: Israil Epstein, Gerichtstraße 19e, 67433 Neustadt an der Weinstraße, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Stephan Haspel festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Neustadt a. d. Wstr. eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 08.07.2024 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Neustadt a.d.Wstr., Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt a.d.Wstr. einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Neustadt a.d.Wstr., Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt a.d.Wstr. einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 21.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 73/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Akiva UG, vertr. d. den GF Israil Epstein, Gerichtstraße 19e, 67433 Neustadt an der Weinstraße (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 64955), vertr. d.: Israil Epstein, Gerichtstraße 19e, 67433 Neustadt an der Weinstraße, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung …
1 IN 73/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Akiva UG, vertr. d. den GF Israil Epstein, Gerichtstraße 19e, 67433 Neustadt an der Weinstraße (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 64955), vertr. d.: Israil Epstein, Gerichtstraße 19e, 67433 Neustadt an der Weinstraße, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Neustadt a. d. Wstr. zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Stephan Haspel, Hermann-Staudinger-Str. 2, 76829 Landau in der Pfalz, Tel.: 06341/51020, Fax: 06341/510229, E-Mail: info@rahaspel.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 2.840,17 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 8.195,81 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 21.02.2025
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