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Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der agilecouch consulting services GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Michael M. Bauer hat am 10.06.2024 angezeigt, dass voraussichtlich Masseunzulänglichkeit vorliegt. Am 19.02.2025 wurde die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist angeordnet, wobei der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin auf den 09.04.2025 festgelegt wurde. Am 16.12.2025 wurden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Im weiteren Verfahren soll eine Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten 0,00 EUR. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 207.983,54 EUR zu berücksichtigen. Als Stichtag für die besondere Gläubigerversammlung, der der besonderen Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels Masse entspricht, wurde der 12.03.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung, die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis eingereicht werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 32/23: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der agilecouch consulting services GmbH, GF: Martin Ellmer, Moriostraße 13, 67246 Dirmstein (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 67867), vertr. d.: Martin Ellmer, Moriostr. 13, 67246 Dirmstein, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläub…
1 IN 32/23: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der agilecouch consulting services GmbH, GF: Martin Ellmer, Moriostraße 13, 67246 Dirmstein (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 67867), vertr. d.: Martin Ellmer, Moriostr. 13, 67246 Dirmstein, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, wird auf den 12.03.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO)
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 03.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 32/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der agilecouch consulting services GmbH, GF: Martin Ellmer, Moriostraße 13, 67246 Dirmstein (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 67867), vertr. d.: Martin Ellmer, Moriostr. 13, 67246 Dirmstein, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverze…
1 IN 32/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der agilecouch consulting services GmbH, GF: Martin Ellmer, Moriostraße 13, 67246 Dirmstein (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 67867), vertr. d.: Martin Ellmer, Moriostr. 13, 67246 Dirmstein, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Neustadt a. d. Wstr. zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Michael M. Bauer, c/o RAe Schiffer & Kollegen, Goethestr. 8, 69115 Heidelberg, Tel.: 06221/98000, Fax: 06221/98010, E-Mail: bauer@insobau.de, Internet: www.ernestus.eu hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten 0,00 EUR. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 207.983,54 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 03.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 32/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der agilecouch consulting services GmbH, GF: Martin Ellmer, Moriostraße 13, 67246 Dirmstein (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 67867), vertr. d.: Martin Ellmer, Moriostr. 13, 67246 Dirmstein, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters R…
1 IN 32/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der agilecouch consulting services GmbH, GF: Martin Ellmer, Moriostraße 13, 67246 Dirmstein (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 67867), vertr. d.: Martin Ellmer, Moriostr. 13, 67246 Dirmstein, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Michael Bauer festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Neustadt a. d. Wstr. eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 15 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 23.09.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 12.965,50 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt gemäß der nachvollziehbaren Berechnung des Insolvenzverwalters EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Der Insolvenzverwalter beantragt einen Zuschlag auf die Nettovergütung in Höhe von
15%. Dies folgt aus der Struktur der Gesellschaft, welche zu einem nicht unerheblichen Aufwand bezüglich der Ermittlung und Feststellung der nachzuverfolgenden Zahlungsströme- und Strukturen im Zusammenhang mit der Ermittlung von Anfechtungssachverhalten führte.
Diese Umstände sind in ihrer Gesamtheit dem Insolvenzgericht ausreichend dargelegt
und glaubhaft gemacht
Unter Würdigung der Gesamtumstände ist das Insolvenzgericht zu dem Ergebnis
gekommen, dass die Berücksichtigung der geltend gemachten Zuschläge
angemessen ist.
IV.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Neustadt a.d.Wstr., Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt a.d.Wstr. einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Neustadt a.d.Wstr., Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt a.d.Wstr. einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 16.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 32/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der agilecouch consulting services GmbH, GF: Martin Ellmer, Moriostraße 13, 67246 Dirmstein (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 67867), vertr. d.: Martin Ellmer, Moriostr. 13, 67246 Dirmstein, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 10.06.2024 gemäß § 208 InsO…
1 IN 32/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der agilecouch consulting services GmbH, GF: Martin Ellmer, Moriostraße 13, 67246 Dirmstein (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 67867), vertr. d.: Martin Ellmer, Moriostr. 13, 67246 Dirmstein, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 10.06.2024 gemäß § 208 InsO angezeigt, dass voraussichtlich Masseunzulänglichkeit vorliegt. Dies bedeutet, dass aus der Insolvenzmasse zwar die Verfahrenskosten gedeckt sind, die Masse jedoch nicht ausreicht, um die bestehenden sonstigen Masseverbindlichkeiten bei Fälligkeit in voller Höhe zu erfüllen (§ 208 Abs. 1 InsO). Die Rechtsfolgen der Anzeige ergeben sich aus den §§ 208 bis 211 InsO. Insbesondere sind nunmehr - nach den Verfahrenskosten- vorrangig diejenigen Masseverbindlichkeiten zu berichtigen, die nach der Anzeige begründet worden sind (§ 209 Abs. 1 Nr.2, Abs. 2 InsO). Außerdem ist seither jede Vollstreckung wegen einer vor der Anzeige begründeten Masseverbindlichkeit unzulässig (§ 210 InsO)."
Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 25.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 32/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der agilecouch consulting services GmbH, GF: Martin Ellmer, Moriostraße 13, 67246 Dirmstein (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 67867), vertr. d.: Martin Ellmer, Moriostr. 13, 67246 Dirmstein, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeld…
1 IN 32/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der agilecouch consulting services GmbH, GF: Martin Ellmer, Moriostraße 13, 67246 Dirmstein (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 67867), vertr. d.: Martin Ellmer, Moriostr. 13, 67246 Dirmstein, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 09.04.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 19.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 32/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der agilecouch consulting services GmbH, GF: Martin Ellmer, Moriostraße 13, 67246 Dirmstein (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 67867), vertr. d.: Martin Ellmer, Moriostr. 13, 67246 Dirmstein, (Geschäftsführer), ist das Verfahren am gemäß § 211 InsO mangels einer die M…
1 IN 32/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der agilecouch consulting services GmbH, GF: Martin Ellmer, Moriostraße 13, 67246 Dirmstein (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 67867), vertr. d.: Martin Ellmer, Moriostr. 13, 67246 Dirmstein, (Geschäftsführer), ist das Verfahren am gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Neustadt a.d.Wstr., Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt a.d.Wstr. einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Neustadt a.d.Wstr., Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt a.d.Wstr. ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 22.07.2026
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