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Insolvenzprofil
AKK Allgemeine Kompensatoren- und Klappentechnik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Cottbus HRB 6101
EUID
DEG1103.HRB6101
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 316/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
10.09.2024 , 10:16 Uhr
Eröffnung
01.11.2024 , 09:05 Uhr
Forderungsanmeldefrist
06.12.2024
Berichtstermin
30.12.2024
Prüfungstermin
20.02.2026
Prüfungstermin
25.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AKK Allgemeine Kompensatoren- und Klappentechnik GmbH ist eröffnet. Zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Als Prüfungsstichtag für die Einreichung von schriftlichen Widersprüchen gegen Forderungen wurde der 20. Februar 2026 bestimmt. Die Widersprüche müssen spätestens an diesem Tag bei Gericht eingehen und müssen angeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cottbus zur Einsicht niedergelegt. Gegen den Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AKK Allgemeine Kompensatoren- und Klappentechnik GmbH ist eröffnet. Am 10. September 2024 sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Herr Rechtsanwalt Dr. Sven Kircher zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurden schrif…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AKK Allgemeine Kompensatoren- und Klappentechnik GmbH ist eröffnet. Am 10. September 2024 sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Herr Rechtsanwalt Dr. Sven Kircher zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurden schriftliche Prüfungsverfahren zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen angeordnet. Als Prüfungsstichtage wurden der 20. Februar 2026 und der 25. August 2026 bestimmt. Gegen die entsprechenden Beschlüsse ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung zulässig.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AKK Allgemeine Kompensatoren- und Klappentechnik GmbH ist am 01.11.2024 eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner ernannt worden. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 06.12.2024 anzumelden. Der Berichts- und Prüfungsstichtag is…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AKK Allgemeine Kompensatoren- und Klappentechnik GmbH ist am 01.11.2024 eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner ernannt worden. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 06.12.2024 anzumelden. Der Berichts- und Prüfungsstichtag ist am 30.12.2024. Am 01.11.2024 hat der Verwalter angezeigt, dass die Masseunzulänglichkeit vorliegt. Zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist das schriftliche Verfahren angeordnet worden; als Prüfungsstichtag wird Freitag, 20. Februar 2026, bestimmt. Ein weiterer Termin für die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist Dienstag, 25. August 2026.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AKK Allgemeine Kompensatoren- und Klappentechnik GmbH ist am 01.11.2024 eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner ernannt worden. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 06.12.2024 anzumelden. Der Berichts- und Prüfungsstichtag is…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AKK Allgemeine Kompensatoren- und Klappentechnik GmbH ist am 01.11.2024 eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner ernannt worden. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 06.12.2024 anzumelden. Der Berichts- und Prüfungsstichtag ist am 30.12.2024 festgesetzt worden. Am selben Tag muss ein schriftlicher Widerspruch bei Gericht eingehen. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden nachträglich angemeldete Forderungen geprüft, wobei als Prüfungsstichtag zunächst der 20.02.2026 und später der 25.08.2026 bestimmt worden sind. Die Regelvergütung des vorläufigen Verwalters sowie Auslagen in Höhe von 56.644,26 € nebst Umsatzsteuer sind festgesetzt worden. Ein Zuschlag für die Betriebsfortführung von sieben Wochen in Höhe von 12,56 % wurde gewährt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AKK Allgemeine Kompensatoren- und Klappentechnik GmbH, Kupferhammer Straße 74 a, 03172 Guben, ist zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Als Prüfungsstichtag wird Freitag, 20. Februar 2026, bestimmt. Der schriftlich…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AKK Allgemeine Kompensatoren- und Klappentechnik GmbH, Kupferhammer Straße 74 a, 03172 Guben, ist zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Als Prüfungsstichtag wird Freitag, 20. Februar 2026, bestimmt. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen sind für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, zur Einsicht niedergelegt. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
AG Cottbus, den 23. Dezember 2025, Az.: 63 IN 316/24
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AKK Allgemeine Kompensatoren- und Klappentechnik GmbH, Kupferhammer Straße 74 a, 03172 Guben, ist zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Als Prüfungsstichtag wird Dienstag, 25. August 2026, bestimmt. Der schriftlich…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AKK Allgemeine Kompensatoren- und Klappentechnik GmbH, Kupferhammer Straße 74 a, 03172 Guben, ist zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Als Prüfungsstichtag wird Dienstag, 25. August 2026, bestimmt. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen sind für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, zur Einsicht niedergelegt. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
AG Cottbus, den 2. Juli 2026, Az.: 63 IN 316/24
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Verfahren zur Prüfung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
über das Vermögen der AKK Allgemeine Kompensatoren-und Klappentechnik GmbH, HRB 6101 Registergericht Cottbus, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Egert, Kupferhammer 74 A, 03172 Guben; Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Hartel, Hamburg…
In dem Verfahren zur Prüfung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
über das Vermögen der AKK Allgemeine Kompensatoren-und Klappentechnik GmbH, HRB 6101 Registergericht Cottbus, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Egert, Kupferhammer 74 A, 03172 Guben; Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Hartel, Hamburg, ist heute am 10.09.2024, um 10:16 Uhr Herr Rechtsanwalt Dr. Sven Kircher, Hausvogtplatz 11, 10117 Berlin zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden und Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden (§§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 22 InsO).
Amtsgericht Cottbus, den 10.09.2024; Az.: 63 IN 316/24
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AKK Allgemeine Kompensatoren- und Klappentechnik GmbH, Kupferhammer Straße 74 a, 03172 Guben, ist am 01.11.2024 bei Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass die Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Cottbus, den 6. November 2024, Az: 63 IN 316/…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AKK Allgemeine Kompensatoren- und Klappentechnik GmbH, Kupferhammer Straße 74 a, 03172 Guben, ist am 01.11.2024 bei Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass die Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Cottbus, den 6. November 2024, Az: 63 IN 316/24
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AKK Allgemeine Kompensatoren- und Klappentechnik GmbH, Kupferhammer Straße 74 a, 03172 Guben, wurde am 01.11.2024, um 09:05 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner, Hausvogteiplatz 11, 10117 Berlin. Forderun…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AKK Allgemeine Kompensatoren- und Klappentechnik GmbH, Kupferhammer Straße 74 a, 03172 Guben, wurde am 01.11.2024, um 09:05 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner, Hausvogteiplatz 11, 10117 Berlin. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 06.12.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Verwalter anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen. Der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Er muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg i. S. d. § 130 a ZPO für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130 a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; § 173 ZPO bleibt davon unberührt. Die Forderungen nachrangiger Gläubiger sind nur anzumelden, soweit das Insolvenzgericht besonders zur Anmeldung dieser Forderungen auffordert. Bei der Anmeldung solcher Forderungen ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 16.12.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Berichts- und Prüfungsstichtag (§§ 5 Abs. 2 Satz 1, 156, 176 InsO) ist Montag, 30. Dezember 2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet oder der Prüfung von nachträglich angemeldeten Forderungen widerspricht, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Anträge zur Beschlussfassung über die Person des Verwalters, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163, InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), den Gläubigerausschuss sind ebenfalls bis zum Prü-fungsstichtag beim Insolvenzgericht einzureichen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO). Rechtmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de) Amtsgericht Cottbus, 1. November 2024, Az.: 63 IN 316/24
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AKK Allgemeine Kompensatoren- und Klappentechnik GmbH, Kupferhammer Straße 74 a, 03172 Guben sind die Regelvergütung des vorläufigen Verwalters gem. § 2 InsVV, die Auslagen gem. § 8 InsVV aufgrund einer gem. § 1 InsVV vergütungsrelevanten Insolvenzmasse in Höhe von 56.644…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AKK Allgemeine Kompensatoren- und Klappentechnik GmbH, Kupferhammer Straße 74 a, 03172 Guben sind die Regelvergütung des vorläufigen Verwalters gem. § 2 InsVV, die Auslagen gem. § 8 InsVV aufgrund einer gem. § 1 InsVV vergütungsrelevanten Insolvenzmasse in Höhe von 56.644,26 € nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV festgesetzt worden. Es wurde folgende Zuschläge festgesetzt: 12,56 % Betriebsfortführung von sieben Wochen. An vom Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Masse keine Vergütung gezahlt. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO i. V. m. § 11 Abs. 1 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, oder bei Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, auch beim Landgericht Cottbus, Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de). Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, ist gem. § 64 Abs. 3 InsO der Rechtsbehelf der Erinnerung zulässig. Die Erinnerung ist ausschließlich beim Amtsgericht Cottbus in der oben genannten Frist und Form einzulegen. Amtsgericht Cottbus, den 18. August 2026, 63 IN 316/24
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