Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 66164
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
AKKON Grundbesitz GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Windmühlenstraße 34, 50129 Bergheim
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 66164
EUID
DER3306.HRB66164
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70a IN 13/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Franz Zilkens
Adresse
Hohenzollernring 72, 50672 Köln
Telefon
0221 379 1780
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
17.07.2024 , 12:40 Uhr
Eröffnung
07.01.2025 , 11:38 Uhr
Forderungsanmeldefrist
03.03.2025
Berichtstermin
02.04.2025 , 09:30 Uhr
Prüfungstermin
02.04.2025 , 09:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
- der Erwerb und die Verwaltung von eigenen und fremden Immobilien, - die Übernahme und Verwaltung von Firmenbeteiligungen;
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Köln hat am 17.07.2024 um 12:40 Uhr die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der AKKON Grundbesitz GmbH angeordnet. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 66164 eingetragen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Franz Zilkens bestellt worden. Mit der Anordnung sind vorläufige Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO ergangen, wonach Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Amtsgericht Köln hat am 17.07.2024 vorläufige Maßnahmen im Insolvenzverfahren über das Vermögen der AKKON Grundbesitz GmbH angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Franz Zilkens zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Am 07.01.2025 ist das Hauptinsolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden, basierend auf…
Das Amtsgericht Köln hat am 17.07.2024 vorläufige Maßnahmen im Insolvenzverfahren über das Vermögen der AKKON Grundbesitz GmbH angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Franz Zilkens zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Am 07.01.2025 ist das Hauptinsolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden, basierend auf einem Gläubigerantrag vom 15.01.2024. Dr. Franz Zilkens ist zum endgültigen Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 03.03.2025. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung, den Berichtstermin und den Prüfungstermin ist für den 02.04.2025 angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 13/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 66164 eingetragenen AKKON Grundbesitz GmbH, Konrad-Adenauer-Ufer 101, 50668 Köln, frühere Anschrift: Josef-Lammerting-Allee 8, 50933 Köln,, gesetzlich vertreten durch…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 13/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 66164 eingetragenen AKKON Grundbesitz GmbH, Konrad-Adenauer-Ufer 101, 50668 Köln, frühere Anschrift: Josef-Lammerting-Allee 8, 50933 Köln,, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Marion Zimmermann, Josef-Lammerting-Allee 8, 50933 Köln
Geschäftszweig: - der Erwerb und die Verwaltung von eigenen und fremden Immobilien, die Übernahme und Verwaltung von Firmenbeteiligungen;
ist am 17.07.2024, um 12:40 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Franz Zilkens, Hohenzollernring 72, 50672 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
70a IN 13/24
Amtsgericht Köln, 17.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 13/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 66164 eingetragenen AKKON Grundbesitz GmbH, gegründet am 17.02.2009, Konrad-Adenauer-Ufer 101, 50668 Köln, frühere Anschrift: Josef-Lammerting-Allee 8, 50933 Köln,, gesetzlich vertreten durch die Geschä…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 13/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 66164 eingetragenen AKKON Grundbesitz GmbH, gegründet am 17.02.2009, Konrad-Adenauer-Ufer 101, 50668 Köln, frühere Anschrift: Josef-Lammerting-Allee 8, 50933 Köln,, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Marion Zimmermann, Konrad-Adenauer-Ufer 101, 50668 Köln
Geschäftszweig: - der Erwerb und die Verwaltung von eigenen und fremden Immobilien, die Übernahme und Verwaltung von Firmenbeteiligungen;
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 07.01.2025, um 11:38 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 15.01.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Franz Zilkens, Hohenzollernring 72, 50672 Köln, Telefon: 0221 379 1780, Fax: 0221 379 178 22.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 03.03.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 02.04.2025, 09:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 13.03.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1302 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
70a IN 13/24
Amtsgericht Köln, 07.01.2025
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