Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SCHIRWON Messekonzepte mit Format GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Widdersdorfer Str. 190, 50825 Köln
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 66236
EUID
DER3306.HRB66236
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70i IN 41/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Bero-Alexander Lau
Adresse
Aachener Str. 1011, 50858 Köln
Telefon
0221 966938 20
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
16.07.2024 , 15:51 Uhr
Eröffnung
01.09.2024 , 09:45 Uhr
Forderungsanmeldefrist
28.10.2024
Prüfungstermin
28.11.2024
Gegenstand des Unternehmens
- die Konzeption und Realisation von Messen, Ausstellungen und Präsentationen, die Entwicklung von Werbekonzepten und Maßnahmen zur Verkaufsförderung, - digitale grafische und konzeptionelle Dienstleistungen, u. a. auch Druckerzeugnisse und digitale Medien, die eigene Erstellung von digitalen Großdrucken und der Betrieb einer Kaschierabteilung, - die Entwicklung, der Handel, der Vertrieb und die Vermietung von Messe- und Präsentionssystemen aller Art, sowie die Entwicklung, die Ausführung und der Vertrieb von allen anfallenden Ausstattungsgegenständen, die zur Errichtung von Messen- und Ausstellungen benötigt werden, - die Herstellung von und der Handel mit Bildträgern aller Art, elektronischen Bildpräsentationen, Beschallungs- und Beleuchtungssystemen, - sowie die hierzu jeweils gehörenden und damit verbundenen Dienst- und Serviceleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Köln hat am 16.07.2024 um 15:51 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der SCHIRWON Messekonzepte mit Format GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 66236, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die Schuldnerin wird gesetzlich durch die Geschäftsführerin Frau Marion Aenne Schirwon vertreten. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Bero-Alexander Lau, Köln, bestellt worden. Mit dieser Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SCHIRWON Messekonzepte mit Format GmbH ist am 01.09.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor waren am 16.07.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Bero-Alexander Lau zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Das Ver…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SCHIRWON Messekonzepte mit Format GmbH ist am 01.09.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor waren am 16.07.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Bero-Alexander Lau zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Das Verfahren ist als Hauptinsolvenzverfahren gemäß EuInsVO geführt worden. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 28.10.2024 anzumelden. Der Prüfungstermin entspricht dem Stichtag 28.11.2024. Am 02.09.2024 hat der Insolvenzverwalter die Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingereicht, woraufhin das Verfahren voraussichtlich mit einer Restschuldbefreiung enden wird oder eingestellt wird. Die Gläubiger wurden aufgefordert, Sicherungsrechte mitzuteilen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70i IN 41/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 66236 eingetragenen SCHIRWON Messekonzepte mit Format GmbH, Widdersdorfer Str. 190, 50825 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Marion Aenne Sch…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70i IN 41/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 66236 eingetragenen SCHIRWON Messekonzepte mit Format GmbH, Widdersdorfer Str. 190, 50825 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Marion Aenne Schirwon, Widdersdorfer Str. 190, 50825 Köln
ist am 16.07.2024, um 15:51 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Bero-Alexander Lau, Aachener Str. 1011, 50858 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
70i IN 41/24
Amtsgericht Köln, 16.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70i IN 41/24
Eröffnungsbeschluss
(Hauptinsolvenzverfahren gemäß Artikel 3 Abs. 1 EuInsVO)
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 66236 eingetragenen SCHIRWON Messekonzepte mit Format GmbH, Widdersdorfer Str. 190, 50825 Köln, gesetzlich vertreten durch di…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70i IN 41/24
Eröffnungsbeschluss
(Hauptinsolvenzverfahren gemäß Artikel 3 Abs. 1 EuInsVO)
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 66236 eingetragenen SCHIRWON Messekonzepte mit Format GmbH, Widdersdorfer Str. 190, 50825 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Marion Aenne Schirwon,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.09.2024, um 9:45 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 24.06.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt
Rechtsanwalt Dr. Bero-Alexander Lau, Aachener Str. 1011, 50858 Köln, Telefon: 0221 966938 20, Fax: 0221 966938 49.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 28.10.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Abs. 2 ZPO Genannten bleibt unberührt.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 176 InsO) entspricht, ist der
der 28.11.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 07.11.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1343 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder 384 der Abgabenordnung, so hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70i IN 41/24
Amtsgericht Köln, 01.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70i IN 41/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 66236 eingetragenen SCHIRWON Messekonzepte mit Format GmbH, Widdersdorfer Str. 190, 50825 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Marion Aenne Schirwon, Am …
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70i IN 41/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 66236 eingetragenen SCHIRWON Messekonzepte mit Format GmbH, Widdersdorfer Str. 190, 50825 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Marion Aenne Schirwon, Am Domkreuz 24, 50259 Pulheim
ist am 02.09.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
70i IN 41/24
Amtsgericht Köln, 04.09.2024
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