Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Akkurat Sicherheit & Service GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Harleshäuser Straße 19, 34130 Kassel
Handelsregister
Amtsgericht Kassel HRB 18388
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEM1607.HRB18388
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kassel
Aktenzeichen
666 IN 71/22
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Henning Jung
Adresse
Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel
Telefon
0561/3166311
E-Mail
Termine & Fristen
Prüfungstermin
28.01.2025
Einstellung
03.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Personaldienstleistungen in den Bereichen des Wach- und Sicherheitsgewerbes sowie Servicebereiche und das Stellen von Personal in den Wirtschaftsbereichen des Wach- und Sicherheitsgewerbes sowie die Stellung von Personal für Servicebereiche, die im Wach- und Sicherheitsgewerbe enthalten sind oder diesem ähneln
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Sicherheitsdienste
Subbranche
Bewachung
Geschäftstätigkeit
Personaldienstleistungen und Personalstellung im Wach- und Sicherheitsgewerbe sowie in ähnlichen Servicebereichen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Akkurat Sicherheit & Service GmbH ist am 03.03.2026 gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt worden. Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Akkurat Sicherheit & Service GmbH wurde am 03.03.2026 mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse gemäß § 211 InsO eingestellt. Zuvor war im schriftlichen Verfahren die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen angeordnet worden, wobei der Stichtag für den b…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Akkurat Sicherheit & Service GmbH wurde am 03.03.2026 mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse gemäß § 211 InsO eingestellt. Zuvor war im schriftlichen Verfahren die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen angeordnet worden, wobei der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin auf den 28.01.2025 bestimmt wurde. Bis zu diesem Datum konnten Widersprüche gegen diese Forderungen bei Gericht eingereicht werden.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Akkurat Sicherheit & Service GmbH in Kassel ist am 03.03.2026 mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse gemäß § 211 InsO eingestellt worden. Zuvor war das Verfahren bereits mit Beschluss vom 28.11.2024 im schriftlichen Verfahren zur Prüfung nachträglich angeme…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Akkurat Sicherheit & Service GmbH in Kassel ist am 03.03.2026 mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse gemäß § 211 InsO eingestellt worden. Zuvor war das Verfahren bereits mit Beschluss vom 28.11.2024 im schriftlichen Verfahren zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen angeordnet worden, wobei der Stichtag auf den 28.01.2025 bestimmt wurde. In einem weiteren Schritt am 28.08.2026 wurde gemäß § 203 InsO die Beschlagnahme aufrechterhalten und eine Nachtragsverteilung angeordnet, die das Guthaben des Beitragskontos der Mercedes-Benz BKK in Höhe von 1.000,47 EUR betrifft.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Akkurat Sicherheit & Service GmbH, Harleshäuser Straße 19, 34130 Kassel, ist beim Amtsgericht Kassel unter dem Aktenzeichen 666 IN 71/22 geführt. Der Geschäftsführer Dustin Bräuer vertritt die Gesellschaft. Am 28.11.2024 hat das Gericht die Prüfung der nachträglich angemelde…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Akkurat Sicherheit & Service GmbH, Harleshäuser Straße 19, 34130 Kassel, ist beim Amtsgericht Kassel unter dem Aktenzeichen 666 IN 71/22 geführt. Der Geschäftsführer Dustin Bräuer vertritt die Gesellschaft. Am 28.11.2024 hat das Gericht die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 28.01.2025 bestimmt worden. Bis zu diesem Datum mussten Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Am 06.10.2025 beantragte der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Henning Jung, die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen für die Nachtragsverteilung. Das Gericht hat die Vergütung und Auslagen durch Beschluss festgesetzt und dem Verwalter gestattet, den Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. Am 28.08.2026 wurde die Beschlagnahme gemäß § 203 InsO aufrechterhalten und eine Nachtragsverteilung angeordnet. Diese umfasst ein Guthaben des Beitragskontos Nr. 84443346 der Mercedes-Benz BKK, Bremen in Höhe von 1.000,47 EUR. Schließlich ist das Verfahren am 03.03.2026 gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 71/22 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Akkurat Sicherheit & Service GmbH, Harleshäuser Straße 19, 34130 Kassel (AG Kassel, HRB 18388), vertr. d.: Dustin Bräuer, als GF der Akkurat Sicherheit & Service GmbH, Reichenberger Straße 17, 34246 Vellmar, (Geschäftsführer), ist das Verfahren am 03.03.20…
666 IN 71/22 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Akkurat Sicherheit & Service GmbH, Harleshäuser Straße 19, 34130 Kassel (AG Kassel, HRB 18388), vertr. d.: Dustin Bräuer, als GF der Akkurat Sicherheit & Service GmbH, Reichenberger Straße 17, 34246 Vellmar, (Geschäftsführer), ist das Verfahren am 03.03.2026 gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt worden.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kassel, 03.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 71/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Akkurat Sicherheit & Service GmbH, Harleshäuser Straße 19, 34130 Kassel (AG Kassel, HRB 18388), vertr. d.: Dustin Bräuer, als GF der Akkurat Sicherheit & Service GmbH, Reichenberger Straße 17, 34246 Vellmar, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung …
666 IN 71/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Akkurat Sicherheit & Service GmbH, Harleshäuser Straße 19, 34130 Kassel (AG Kassel, HRB 18388), vertr. d.: Dustin Bräuer, als GF der Akkurat Sicherheit & Service GmbH, Reichenberger Straße 17, 34246 Vellmar, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 28.01.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachträglich angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Kassel, 28.11.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 71/22 h: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Akkurat Sicherheit & Service GmbH, Harleshäuser Straße 19, 34130 Kassel (AG Kassel, HRB 18388), vertr. d.: Dustin Bräuer, als GF der Akkurat Sicherheit & Service GmbH, Reichenberger Straße 17, 34246 Vellmar, (Geschäftsführer),, wird gemäß § 203 InsO die Besch…
666 IN 71/22 h: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Akkurat Sicherheit & Service GmbH, Harleshäuser Straße 19, 34130 Kassel (AG Kassel, HRB 18388), vertr. d.: Dustin Bräuer, als GF der Akkurat Sicherheit & Service GmbH, Reichenberger Straße 17, 34246 Vellmar, (Geschäftsführer),, wird gemäß § 203 InsO die Beschlagnahme aufrechterhalten und die Nachtragsverteilung angeordnet hinsichtlich
die Nachtragsverteilung gemäß § 211 Abs. 3 Nr. 1 InsO für das Guthaben des Beitragskontos Nr. 84443346 der Mercedes - Benz BKK, Bremen in Höhe von 1.000,47 EUR angeordnet.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kassel, 28.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 666 IN 71/22 h. In dem Insolvenzverfahren Akkurat Sicherheit & Service GmbH, Harleshäuser Straße 19, 34130 Kassel (AG Kassel, HRB 18388), vertr. d.: Dustin Bräuer, als GF der Akkurat Sicherheit & Service GmbH, Reichenberger Straße 17, 34246 Vellmar, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Inso…
Geschäfts-Nr.: 666 IN 71/22 h. In dem Insolvenzverfahren Akkurat Sicherheit & Service GmbH, Harleshäuser Straße 19, 34130 Kassel (AG Kassel, HRB 18388), vertr. d.: Dustin Bräuer, als GF der Akkurat Sicherheit & Service GmbH, Reichenberger Straße 17, 34246 Vellmar, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters für die NTV durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Henning Jung, Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel, Tel.: 0561/3166311, Fax: 0561/3166312, E-Mail: Kassel@Westhelle-Partner.eu wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Der Insolvenzverwalter hat mit Schreiben vom 06.10.2025 beantragt seine Vergütung und Auslagen nebst Umsatzsteuer festzusetzen. Auf den Inhalt dieses Antrags wird insoweit Bezug genommen.
Die der Festsetzung zugrunde liegende Teilungsmasse beläuft sich auf XXX EUR.
Der Berechnung des Insolvenzverwalters konnte insoweit gefolgt werden.
Der Anspruch des Insolvenzverwalters auf eine seiner Tätigkeit entsprechenden angemessenen Vergütung und Erstattung seiner Auslagen ergibt sich dem Grunde nach aus § 63 InsO.
Welche Vergütung als angemessen angesehen werden kann und welche Auslagen erstattungsfähig sind, bestimmt sich nach §§ 1 - 9 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung.
Im vorliegenden Fall wurde das Insolvenzverfahren nach einer Laufzeit von Dauer eingeben abgeschlossen.
Das Insolvenzgericht hält die beantragte Vergütung, berechnet nach den Regelsätzen für angemessen und gerechtfertigt, ebenso die nach § 8 Absatz 3 InsVV beantragten Pauschalauslagen.
Die Umsatzsteuer war nach § 7 InsVV festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem RECHTSBEHELF_GERICHT einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Kassel, 06.10.2026.
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