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Insolvenzprofil
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Antrag / Prüfung
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Insolvenzeröffnung
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das Betreiben einer Reinigungsfirma, insbesondere die Gebäudereinigung, die Glasreinigung sowie die Entrümpelung und sämtliche damit zusammenhängende Tätigkeiten.
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der AKMA Gebäudereinigung UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Offenbach am Main ist die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet worden. Die Verfahrensbeteiligten haben die Möglichkeit, bis zum 07.12.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung beim Insolvenzgericht Offenbach am Main schriftlich Widerspruch zu erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung. Das Verfahren wird vom Amtsgericht Offenbach am Main geführt.
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