Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
AKS Krzavic Sicherheitsdienste UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hessen
Adresse
Seckbacher Landstraße 39, 60389 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 89305
EUID
DEM1201.HRB89305
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main
Aktenzeichen
1288/16 K-10-9
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Aid Krzavic
Adresse
Hanau
Termine & Fristen
Aufhebung
01.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Durchführung von Sicherheits- und Detektivdienstleistungen sowie alle Geschäfte, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AKS Krzavic Sicherheitsdienste UG (haftungsbeschränkt) ist aufgehoben worden. Die Aufhebung erfolgt gemäß § 200 Abs. 1 InsO, nachdem die Schlussverteilung vollzogen ist. Das zuständige Gericht ist das Amtsgericht Frankfurt am Main. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1288/16 K-10-9 Das Insolvenzverfahren AKS Krzavic Sicherheitsdienste UG (haftungsbeschränkt), Seckbacher Landstraße 39, 60389 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 89305),
vertreten durch:
Aid Krzavic, Hanau, (Geschäftsführer), wird aufgehoben, nachdem die Schlussverteilung vollzogen ist, § 200 Abs. 1 Ins…
810 IN 1288/16 K-10-9 Das Insolvenzverfahren AKS Krzavic Sicherheitsdienste UG (haftungsbeschränkt), Seckbacher Landstraße 39, 60389 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 89305),
vertreten durch:
Aid Krzavic, Hanau, (Geschäftsführer), wird aufgehoben, nachdem die Schlussverteilung vollzogen ist, § 200 Abs. 1 InsO.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 01.09.2026
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