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Insolvenzprofil
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Großhandel mit Gastronomie- und Imbissbedarf insbesondere Verpackungsmaterialien, Getränke, Kühl- und Tiefkühlkost und sonstige Ge- und Verbrauchsgüter für Gastronomieunternehmen.
Das Amtsgericht Essen hat am 19.05.2026 um 09:02 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der AKSA m. GastroOne GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 13262, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Tanja Kreimer aus Marl bestellt worden. Die Schuldnerin ist gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO in ihrer Verfügungsbefugnis eingeschränkt; Verfügungen über Vermögensgegenstände sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Drittschuldner werden aufgefordert, ihre Leistungen nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu erbringen.
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